Bischof Magaard fragt die Kirchenbasis zum Gottesbezug
11. November 2014
Schleswig. Was meint die Kirchenbasis zum Thema Gottesbezug in der Verfassung? Das möchte Bischof Magaard von den evangelischen Christen in seinem Sprengel wissen, nachdem die katholische Kirche eine Volksinitiative anstrebt.
Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard will von der Kirchenbasis in seinem Bischofsbezirk wissen, ob sie eine Volksinitiative für einen Gottesbezug in der Landesverfassung wünscht. Eine Entscheidung "von oben" sei in dieser Sache nicht angemessen, betont Magaard in einem dem epd zugeleiteten Schreiben. Adressaten sind die Kirchengemeinderäte in den 365 Gemeinden, die Mitglieder der acht Kirchenkreissynoden, Pastoren und Mitarbeiter.
Der Bischof ermutigt die evangelischen Christen, ihm bis zum 1. Advent ihre Meinung zu schreiben oder zu mailen. Die Frage nach der Bedeutung Gottes bleibe ein zentrales Thema der Kirche in Gottesdiensten, in der Bildungs- und Gemeindearbeit sowie in der gesellschaftspolitischen Urteilsbildung. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid würden aber "die Kräfte unserer ganzen Kirche über lange Zeit erheblich binden", räumt Magaard ein.
Kirchen setzten sich für Gottesbezug ein – vergeblich
Hintergrund ist die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Anfang Oktober über die neue Landesverfassung, die in ihrer Präambel keinen Gottesbezug enthält. Die Kirchen und insbesondere Bischof Magaard hatten sich zuvor wiederholt für eine Formulierung mit Gottesbezug eingesetzt. Nach der Landtagsentscheidung kündigte die katholische Kirche eine Volksinitiative an. Magaard dagegen teilte mit, dass die evangelische Nordkirche hier nicht zu den Initiatoren gehören werde.
Magaard regte stattdessen eine intensive Debatte als Voraussetzung für ein breites gesellschaftliches Bündnis an. In seinem Schreiben bedauert der Bischof erneut die Entscheidung des Landtages. Er bringe ihr aber auch Respekt entgegen, "weil sie nach gründlichen Diskussionen ohne Fraktionszwang als Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten erfolgte".
So kommt es zum Volksbegehren
Eine Volksinitiative benötigt in Schleswig-Holstein 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Lehnt der Landtag die Initiative ab, reichen nach der neuen Verfassung 80.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Das katholische Erzbistum Hamburg müsste beim Volksentscheid als letzten Schritt mindestens 1,1 Millionen Stimmen für das Anliegen bekommen, weil bei Verfassungsänderungen eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist. Die evangelische Kirche hat im Bischofsbezirk Schleswig und Holstein über eine Million Mitglieder. Außerdem leben in Schleswig-Holstein rund 170.000 katholische Christen, sechs Prozent der Gesamtbevölkerung. Magaards Bischofsbezirk umfasst Schleswig-Holstein ohne Lübeck, die Region Lauenburg und das Hamburger Umland.