Kirchen werben für Gottesbezug in der Landesverfassung
26. Mai 2014
Kiel. Die christlichen Kirchen haben an die 69 Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages appelliert, für einen Gottesbezug in der künftigen Landesverfassung zu stimmen. Aus Sicht der Kirchen bedeute ein Votum für die Aufnahme der Worte „In Verantwortung vor Gott und den Menschen” nicht unbedingt ein persönliches Glaubensbekenntnis. Die Worte würden aber deutlich machen, „dass der Macht und dem Vermögen des Menschen Grenzen gesetzt sind”, heißt es in einem Schreiben an die Landesparlamentarier.
In dem Brief der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein werden die Politiker darauf hingewiesen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes einen deutlichen Gottesbezug in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen hätten. Sie hätten so die Lehren aus der Nazi-Diktatur gezogen. Im Landtag sind CDU, SPD, Grüne, FDP und Piraten vertreten. Die Verfassung soll noch in diesem Jahr fertig sein.
Die Landessynode der evangelischen Nordkirche hatte sich im März für einen Gottesbezug in der künftigen Landesverfassung ausgesprochen. Derzeit ist die notwendige Zweidrittelmehrheit für einen Gottesbezug im Kieler Landtag nicht in Sicht. FDP, Piraten und SSW sind dagegen. Bei CDU, SPD und Grünen gibt es unterschiedliche Positionen.
In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Schleswig-Holstein arbeiten die evangelisch-lutherische Kirche, die römisch-katholische Kirche, die evangelisch-reformierte Kirche, Methodisten, Baptisten, Mennoniten, russisch-orthodoxe Christen und andere Freikirchen zusammen.