Flüchtlinge

Scholz: Europäische Flüchtlingsfragen nur im EU-Verbund lösbar

Bürgermeister Olaf Scholz.
Bürgermeister Olaf Scholz.© www.olafscholz.de Pressebild

20. März 2014 von Simone Viere

Hamburg. Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) rückt von seiner Haltung in der Flüchtlingspolitik nicht ab. In einer Grundsatzrede im Hamburger Thalia Theater sprach er am Mittwochabend über die internationalen Verflechtungen der europäischen Flüchtlingspolitik und die Rolle Hamburgs als Zuwanderungsland. Auf die Situation der Libyen-Flüchtlinge, die seit einem Jahr für eine humanitäre Aufnahme demonstrieren, ging er nicht ein. Die Veranstaltung begann mit Verzögerung, weil Scholz von Demonstranten am Verlassen seines Autos gehindert wurde.

Vor dem Theater protestierten am frühen Abend Mitglieder der Lampedusa-Gruppe und diverse Flüchtlings-Initiativen gegen die Politik des Hamburger Senats. Im Theater störten etwa 30 Unterstützer die Veranstaltung durch Zwischenrufe, die Scholz ignorierte. Zu weiteren Vorfällen kam es nach Angaben der Polizei nicht.

Protest vor dem Thalia-Theater 

Scholz betonte in seiner Rede, dass Europa eine angemessene Antwort auf die Flüchtlingsströme "nur gemeinsam und solidarisch" finden könne. Eine Alternative zum sogenannten Dublin-III-System, nach dem Flüchtlinge in dem Land verbleiben müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben, sei ein Quotenmodell. Desweiteren müsse Europa gemeinsam versuchen, die Menschen in Afrika davon zu überzeugen, sich gar nicht erst auf die gefährliche Reise nach Europa zu machen, so Scholz. Ein realistisches Bild von den Möglichkeiten für das eigene Leben in Europa würden vielleicht manchen Afrikaner dazu bewegen, in seinem Herkunftsland zu bleiben.

Gelungene Integration durch Ausbildung oder Spracherwerb 

Im anschließenden Gespräch mit Autor Ilija Trojanow bekräftigte er, dass eine gelungene Integration durch Ausbildung oder Spracherwerb sowohl für Flüchtlinge als auch Arbeitsmigranten positive Konsequenzen haben müsste. Sie könnte dazu führen, dass ein Mensch in Deutschland bleiben kann, auch wenn am Ende des Verfahrens von der zuständigen Behörde keine Fluchtgründe anerkannt werden.

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