Schleswig-Holstein: Kein Gottesbezug in der Landesverfassung

Synodenpräses Tietze: Kirche soll keine Volksinitiative für Gottesbezug auf Weg bringen

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Symbolbild© Picsfive / iStockphoto

09. Oktober 2014 von Doreen Gliemann

Kiel. Die evangelische Nordkirche sollte keine Volksinitiative für einen Gottesbezug in der Präambel der neuen Landesverfassung Schleswig-Holsteins auf den Weg bringen. Dies hat der Präses der Landessynode, Andreas Tietze, am Donnerstag (9. Oktober) gegenüber epd bekräftigt.

Er würde jedoch eine von Bürgern initiierte Initiative unterstützen. Die Kirche sollte sich als Institution da aber raushalten, betonte Tietze. Der Landtag hatte am Mittwoch eine neue Landesverfassung ohne Gott in der Präambel beschlossen.

„Rund 60% der Schleswig-Holsteiner Mitglied einer christlichen Kirche”

Die Leiterin der katholischen Büros in Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, hat bereits Kontakt mit Niedersachsen aufgenommen. Hier hatten die Bürger in den 90er Jahren den Gottesbezug in der Landesverfassung nachträglich durchgesetzt. „Es ist deutlich, dass rund 60 Prozent der Schleswig-Holsteiner Mitglied einer christlichen Kirche sind”, sagte sie dem epd. Darüber hinaus gebe es viele Menschen, die nicht Kirchenmitglied sind, trotzdem aber an Gott glauben. Auch sie könnten für einen Gottesbezug in der Präambel der neuen Landesverfassung stimmen.

Tietze ist Grünen-Politiker und Landtagsabgeordneter. Er hatte sich am Mittwoch im Landtag für einen Gesetzesvorschlag mit Gottesbezug eingesetzt, der aber keine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit bekam. Dagegen votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen, FDP, Piraten und SSW nach zweieinhalbstündiger Debatte für einen gemeinsamen Entwurf ohne Gottesbezug. Von 66 anwesenden Abgeordneten stimmten 61 zu, drei votierten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. In ersten Reaktionen hatten die evangelische Nordkirche und die katholische Kirche die Entscheidung bedauert.

Änderungen in der Landesverfassung

Die neue Landesverfassung beinhaltet niedrigere Hürden, wenn Bürger ein Volksbegehren und einen Volksentscheid auf den Weg bringen wollen. Eine Volksinitiative benötigt zwar immer noch 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Lehnt der Landtag die Initiative ab, reichen künftig 80.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Bisher lag das Quorum bei fünf Prozent der Wahlbevölkerung. Das sind rund 112.000 Stimmen. Ist das Begehren erfolgreich, stimmen die Bürger in einem Volksentscheid ab. Das Anliegen ist erfolgreich, wenn es eine Mehrheit erreicht und wenn diese mindestens aus 15 Prozent der Wähler besteht. Bislang sind 25 Prozent notwendig. Das heißt: Es sind nur noch 330.000 Stimmberechtigte und nicht mehr 520.000 notwendig.

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