Streit beigelegt

Vertrag für Georgenkirche von Wismar unterzeichnet

Vertrag unterschrieben: Jetzt ist klar, was aus der Georgenkirche wird
Vertrag unterschrieben: Jetzt ist klar, was aus der Georgenkirche wird© Niteshift, wikimedia commons

20. November 2014 von Timo Teggatz

Wismar. Es ist vollbracht: Die Stadt und die Kirchengemeinde haben einen Vertrag über die Nutzung von St. Georgen unterzeichnet. Zuvor hatten die Parteien ganze 20 Jahre verhandelt.

Nach langwierigen Verhandlungen haben die Kommune und die evangelische Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen einen Nutzungsvertrag für die beiden Stadtkirchen St. Georgen und St. Marien in Wismar unterzeichnet. Laut Vertragstext sind in der Georgenkirche Veranstaltungen unzulässig, die nicht der Würde des Raumes oder den Werten des Grundgesetzes entsprechen, oder die sich gegen die Kirche richten. Dazu gehören religiöse Ersatzhandlungen wie Namensgebung und Jugendweihe, sowie Veranstaltungen, die der Verbreitung des Atheismus dienen.

Die Kirchengemeinde, deren gemeindliches Leben sich vorwiegend in der nahe gelegenen Neuen Kirche abspielt, kann die Georgenkirche für Gottesdienste, Andachten, Amtshandlungen, Konzerte sowie für kirchliche und diakonische Veranstaltungen nutzen. Die Stadt wird in dem Backsteingebäude als "Kulturkirche" unter anderem Ausstellungen, Konzerte, Theater, Kongresse, Empfänge, Kunstmärkte und Bildungsveranstaltungen anbieten. Die Stadt führt den gemeinsamen Veranstaltungs- und Terminplan für die Georgenkirche.

In der DDR wurden die Kirchen zum Volkseigentum

Was mit dem restaurierten Hochaltar von St. Georgen geschieht, der immer noch in der Wismarer Nikolaikirche steht, ist nach Angaben der Stadt noch nicht abschließend geklärt. Die Restauratoren können bislang nicht sicher einschätzen, welche Auswirkungen eine etwaige Ortsveränderung hätte. Daher sollen zunächst Klimamessungen in beiden Kirchen durchgeführt werden.

Die drei Stadtkirchen St. Georgen, St. Marien und St. Nikolai in Wismar waren zu DDR-Zeiten in Volkseigentum übergegangen und wurden 2008 vom Bundesamt für offene Vermögensfragen ins Eigentum der Kommune übertragen. Für ihren Erhalt wurde vor vier Jahren eine nichtselbstständige Stadtkirchenstiftung gegründet, die von der Kommune verwaltet wird. Von der jetzt unterzeichneten Nutzungsvereinbarung wurde die vorwiegend religiös genutzte Nikolaikirche ausgenommen. Laut Stadtverwaltung wird mit der Nikolai-Gemeinde über eine mögliche Übereignung der Kirche an die Gemeinde verhandelt.

40 Millionen Euro für den Wiederaufbau

Die vom 13. bis 15. Jahrhundert errichtete Basilika St. Georgen ist eine der monumentalsten Backsteinkirchen Norddeutschlands. Sie war im April 1945 durch einen britischen Luftangriff schwer beschädigt worden und zu DDR-Zeiten weiter verfallen. In den nach der Wende erfolgten Wiederaufbau flossen knapp 40 Millionen Euro. Gut die Hälfte der Gelder kamen von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die die Georgenkirche zu ihrem größten Förderprojekt und zu ihrem ersten Vorhaben in den neuen Bundesländern machte. Die Georgenkirche ist 58 Meter hoch, 79 Meter lang und 59 Meter breit.

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