Kirche braucht Frauenförderung und familiengerechte Arbeitsbedingungen
22. November 2014
Lübeck-Travemünde. Die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche, Stephanie Meins und Pastor Thomas Schollas, haben heute (22. November) ihren Bericht über ihre Arbeit für die Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchgemeinden des vergangenen Jahres der Landessynode vorgestellt.
Die Einführung der Arbeitsstelle der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit geht auf die 1989 verabschiedeten Beschlüsse der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Bad Krozingen zurück. „Die Beschlüsse fordern Frauenförderkonzepte, familiengerechte Arbeitsbedingungen, behandeln Fragen der Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und geben wichtige Impulse für die Zusammensetzung von Leitungen in den kirchlichen Gremien, Diensten und Werken“, so Stephanie Meins. Diese hätten eine Zielvorgabe hinsichtlich des Anteils von Frauen in Leitungsfunktion von 40 Prozent innerhalb von zehn Jahren vorgesehen. Der Frauenanteil innerhalb der Kirchenleitung der Nordkirche liege heute bei 38 Prozent.
„Das Gesetz der Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche sieht vor, dass in jedem Kirchenkreis mindestens eine Frau und ein Mann als Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit benannt werden. In acht von dreizehn Kirchenkreisen ist dies inzwischen offiziell geschehen“, so Meins. Durch die Arbeit in einem ersten Konvent im Juli dieses Jahres sei die Umsetzung des Auftrags der Beauftragten in den Kirchenkreisen konkretisiert worden. „Wir freuen uns, dass auch eine Kirchengemeinde im Kirchenkreis Altholstein von der Einrichtung einer Arbeitsstelle einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit Gebrauch gemacht hat“, sagten die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit.
„Das Kriterium einer geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien wird ernst genommen“, berichtet Thomas Schollas. Dies zeige sich zum Beispiel daran, dass die Kirchenleitung in diesem Jahr Vorlagen zurückgewiesen habe, die nicht dem Kriterium der Geschlechterparität entsprachen. Entsprechend musste die Besetzung überdacht, und wo möglich, verändert werden.“ Ökumenische Impulse für eine Umsetzung für Geschlechtergerechtigkeit - wie sie zum Beispiel von der „Gender Justice Policy des Lutherischen Weltbundes“ (LWB) ausgehen - können in Kooperation mit dem Zentrum für Mission und Ökumene der Nordkirche (ZMÖ) etwa für die 2015 anstehenden Partnerkirchenkonsultationen entfaltet werden“, so Schollas.
Im Rahmen des im September dieses Jahres gestarteten Mentoring-Programm der Nordkirche bieten die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit Pastorinnen und Pastoren als ‚Mentees‘ die Möglichkeit, eine kirchliche Leitungsperson eine Zeit lang in ihrer Leitungsrolle zu begleiten. „Gerade Frauen sollen ermutigt und gestärkt werden, ein Leitungsamt im Kirchenkreis oder der Landeskirche zu übernehmen“, erläutert Stephanie Meins. „Dazu gehören auch Fragen über Leitungsämter und -kulturen wie: Ist ein Leitungsamt in Teilzeit möglich? Lässt sich ein Leitungsamt mit Familien- und Sorgetätigkeiten vereinbaren? Wie kann eine gute Work-Life-Balance im Leitungsamt gewahrt werden?“
Zukunftsprojekte der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit seien die Arbeit an einem Gremienbesetzungsgesetz, Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Themensynode ‚Zukunft der Ortsgemeinde‘ zu realisieren sowie die Begleitung des fünfmonatigen Forschungsprojektes zur Entwicklung der Frauenordination in den Kirchen auf dem heutigen Gebiet der Nordkirche in Kooperation mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, so Meins und Schollas abschließend.