Finanzdezernent und Vizepräsident des Landeskirchenamtes verabschiedet:

Landesbischof Ulrich: „Kirchliche Arbeit braucht eine solide Finanzgrundlage“

Während eines Festgottesdienstes in der Kieler St.-Nikolai-Kirche entpflichtete Landesbischof Gerhard Ulrich den Finanzdezernenten und Vizepräsidenten des Landeskirchenamtes Wichard von Heyden
Während eines Festgottesdienstes in der Kieler St.-Nikolai-Kirche entpflichtete Landesbischof Gerhard Ulrich den Finanzdezernenten und Vizepräsidenten des Landeskirchenamtes Wichard von Heyden© Silke Stöterau / Nordkirche

29. Januar 2015 von

Kiel. In einem Festgottesdienst in der Kieler St.-Nikolai-Kirche hat der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Gerhard Ulrich, heute (29. Januar) den Finanzdezernenten und Vizepräsidenten des Landeskirchenamtes, Wichard von Heyden, aus seinem Amt entpflichtet.

Von Heyden (65) war seit April 1993 hauptamtliches Mitglied des Kollegiums des Nordelbischen Kirchenamtes und des späteren Landeskirchenamtes der Nordkirche. 2002 wurde Wichard von Heyden zum Finanzdezernenten berufen; seit 2005 oblag ihm zudem das Amt des Vizepräsidenten des Landeskirchenamtes.

Seine Predigt stellte Landesbischof Ulrich unter den neutestamentlichen Bericht über den „Kämmerer aus Äthiopien“, einen königlichen Finanzminister, dem der Apostel Philippus die Bibel auslegt und der sich daraufhin taufen lässt. „Er zog aber seine Straße fröhlich“, heißt es am Ende des Berichts. In heutiger Zeit sei es für einen Finanzminister „nicht selbstverständlich, seine Straße fröhlich zu ziehen“, gab Ulrich zu bedenken und fügte hinzu: „Selbst die besten Ideen für kirchliche Arbeit und die edelsten Ziele kirchlicher Initiativen brauchen eine solide Grundlage.“ Wichard von Heyden habe als Finanzdezernent des Landeskirchenamtes stets darauf verwiesen, dass bei soliden Kirchensteuereinnahmen notwendige Reformschritte nicht unterbleiben dürften, lobte Ulrich den scheidenden Finanzdezernenten und Vizepräsidenten. Auch im Rahmen der Fusion zur Nordkirche habe von Heyden Kosten und Haushalt stets im Blick behalten und für ein sicheres solides Fundament für den Start der Nordkirche gesorgt. Sein Verdienst sei auch die gesetzliche Angleichung der Prozentsätze der Kirchensteuer zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gewesen.

„Gut 30 Mitarbeitende hat Herr von Heyden im Finanzdezernat geführt“, sagte der Präsident des Landeskirchenamtes, Prof. Dr. Peter Unruh, mit einem Verweis auf die Aufgabenvielfalt in seinem Grußwort. Er sei für die Bereiche Steuern, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung, Meldewesen, Versicherungen und Gebäudemanagement verantwortlich gewesen. „Als Dezernent führten Sie die Aufsicht über die Stiftung zur Altersversorgung, die Ihnen am Herzen lag und vor die Sie sich schützend gestellt haben“, sagte Prof. Unruh und bedankte sich für seine Loyalität, Zuverlässigkeit und Effizienz als juristischer Vizepräsident.

„Mit der Stiftung Altersversorgung ist es uns gelungen, mehr Gerechtigkeit für unterschiedliche Generationen zu schaffen“, so Wichard von Heyden. Dies bedeute, dass nicht die kommende Generation für die Pension (Altersversorgung für Beamtinnen und Beamte sowie Pastorinnen und Pastoren) der jetzigen Ruheständler zuständig sei, vielmehr habe die jetzige Generation für Ihre eigene Altersversorgung in Kooperation mit dem Arbeitgeber Sorge getragen. Wichtig sei ihm in seiner Amtszeit auch der Wechsel von der kameralistischen hin zur kaufmännischen Buchführung im Rechnungswesen gewesen. „Damit haben wir Transparenz geschaffen“, so von Heyden. Dass der Haushalt der Nordkirche schuldenfrei sei und Rücklagen gebildet wurden, so dass schwankende Kirchensteuereinnahmen bisher aufgefangen werden konnten, sei ihm innerhalb seiner Verantwortung als Finanzdezernent besonders wichtig gewesen.

Lob gab es auch vom Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze. Von Heyden habe seine Kirche ermutigt, nicht den Mangel zu verwalten, „sondern mit begrenzten Mitteln so gewitzt und phantasievoll zu haushalten, dass die Begeisterung dabei nicht nachlässt und der ängstliche Blick auf den Kontostand nicht alle Kräfte bindet und lähmt.“ Die Diskussion um die Kirchensteuer habe gezeigt, dass es an der Zeit sei, ganz grundlegend über die Bedeutung des Geldes in der Kirche nachzudenken und zu einer souveränen Haltung zu gelangen. „Wenn das Kirchensteuersystem jetzt noch alternativlos sein mag, so muss dennoch nachvollziehbar sein, wofür jeder von den Kirchensteuerzahlern schwer verdiente Euro verwendet und ausgegeben wird“, sagte Präses Tietze.

Eine EKD-Delegation überbrachte auch den persönlichen Dank des Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm. Als Mitglied der Steuerkommission und der Versicherungskommission der EKD sei von Heyden über viele Jahre zum Wohle der Gesamtheit der Gliedkirchen aktiv gewesen. „Den Zusammenschluss der drei Kirchen im Norden haben Sie mit Geschick begleitet und befördert“, so Bedford-Strohm, „Gott segne Sie, er segne die neue Lebensphase, die nun beginnt, und alles, was Sie sich dafür vorgenommen haben.“

Die Erste Kirchenleitung der Nordkirche hat bereits in ihrer Sitzung im Dezember 2014 die Dezernentin für das Dezernat Dienst und Arbeitsrecht, Oberkirchenrätin Susanne Böhland, mit Wirkung zum Februar 2015 und in Nachfolge von Oberkirchenrat Wichard von Heyden, zur juristischen Vizepräsidentin des Landeskirchenamtes der Nordkirche berufen. Die juristische Vizepräsidentschaft vertritt – ebenso wie die theologische – den Präsidenten des Landeskirchenamtes in Abwesenheitsfällen und gegebenenfalls in abgegrenzten präsidialen Zuständigkeitsbereichen.

Weitere Informationen:
Wichard von Heyden absolvierte ein Jurastudium in Göttingen, Lausanne, München und Kiel mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Nach dem 2. Staatsexamen war er Assistent der Hauptgeschäftsführung der Industrie- und Handelskammer in Kiel. Mit dem Wechsel in die Verwaltung des Finanzamtes Eckernförde trat von Heyden in den Staatsdienst ein, bevor er zum Landeskirchenamt der damaligen Nordelbischen Kirche wechselte. Wichard von Heyden ist verheiratet und hat fünf Kinder.

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