Erste gemeinsame Kirchenwahl im November 2016

Nordkirche ruft fast zwei Millionen Wahlberechtigte an die Urnen

27. Februar 2015 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die erste gemeinsame Kirchenwahl in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) findet vom 13. bis 27. November 2016 statt.

Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder in mehr als 1.000 Gemeinden sind aufgerufen, ihre Kirchengemeinderäte zu wählen. Ein entsprechendes Kirchengesetz hat die Landessynode heute (27. Februar) in erster Lesung beschlossen und damit das Wahlrecht der 2012 zur Nordkirche fusionierten Kirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht.

Praxis aus Mecklenburg und Pommern übernommen

In der früheren Nordelbischen Kirche fand die Wahl der Kirchenvorstände traditionell einheitlich am ersten Adventssonntag des Wahljahres statt. Mit dem neuen Kirchengesetz über die Bildung der Kirchengemeinderäte folgte die Landessynode der Nordkirche der bisherigen Praxis in Mecklenburg und Pommern, wo mehrwöchige Wahlzeiträume auch in Pfarrsprengeln und großen Landgemeinden mit mehreren Predigtstätten die Wahl jeweils im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst ermöglichte.

Der Wahlzeitraum vom 13. bis 27. November 2016 ist aufgrund rechtlicher, theologischer und praktischer Erwägungen bestimmt worden. So sollten vorgeschriebene Abkündigungs-, Anfechtungs- und Einspruchsfristen möglichst nicht in das Weihnachtsfest hineinreichen. Wahlvorschläge müssen bis acht Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums eingereicht werden.

Die Wahlbenachrichtigung wird in einem Brief mit einem einheitlichen Beilageblatt an alle fast zwei Millionen Wahlberechtigten verschickt. Als Kosten der Kirchenwahl sollen für 2016 im Haushaltsplan der Nordkirche insgesamt 1,8 Millionen Euro veranschlagt werden. Damit sollen Herstellung und Versand des Wahlbenachrichtigungsbriefs und die Information über die Kirchenwahl finanziert werden.

Hintergrund:
An der Kirchenwahl der Nordkirche können fast zwei Millionen Wahlberechtigte teilnehmen. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte, die Leitungen der mehr als 1.000 Kirchengemeinden.

Kirchenwahlen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland werden nach den Wahlvorgaben der Nordkirchenverfassung als allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen durchgeführt.

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