Tagung der Landessynode beendet:

Präses Dr. Tietze dankt für konstruktiven und zielorientierten Weg

Synoden-Präses Dr. Andreas Tietze dankte denjenigen, die die Klima-Synode vorbereitet und gestaltet haben
Synoden-Präses Dr. Andreas Tietze dankte denjenigen, die die Klima-Synode vorbereitet und gestaltet haben© Nordkirche / Silke Stöterau

27. September 2014 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (27. September) ihre dreitägige Klimasynode in Lübeck-Travemünde beendet. Dabei haben die 156 Synodalen ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das abschließend im September 2015 beraten werden soll.

Dr. Andreas Tietze, Präses der Landessynode: „Wir haben uns sehr deutlich für den Weg zur CO2-neutralen Kirche entschieden und als erste Landeskirche ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das ist ein großartiges Signal, das auch in Politik und Gesellschaft wahrgenommen wird. Ich bin dankbar dafür, dass sich die Mitglieder der Landessynode sich auf einen ebenso konstruktiven wie zielorientieren Weg geeinigt und so die Klimasynode zu einem vollen Erfolg geführt haben.“

Im Jahr 2050 soll die Nordkirche CO2-neutral sein. In einem Klimaschutzplan, der alle sechs Jahre aktualisiert wird, werden jährliche Zwischenziele und konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung festgelegt. Beschlossen wurde auch ein Eckpunktepapier, das zentrale Punkte und den weiteren Fahrplan beschreibt. So soll für den Klimaschutz in der Nordkirche eine Summe eingesetzt werden, die einem Vorwegabzug von 0,6 Prozent des Kirchensteuernettoaufkommens jährlich entspricht. In einem Konsultationsprozess sollen Kirchenkreise sowie die Dienste und Werke beteiligt werden. 

In seinem ersten Bericht als Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein hat sich Gothart Magaard heute für die kirchliche Tourismusarbeit stark gemacht. „Die Bedeutung des Tourismus‘ ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen - ebenso wie die Bedeutung der kirchlichen Arbeit im Tourismus.“  Ortsgemeinden, die den wesentlichen Beitrag für die Gäste in Schleswig-Holstein leisten, sollten auch finanziell unterstützt werden, weil Tourismusarbeit eine Querschnittsaufgabe der Kirche sei. Magaard: „Wenn wir dieses Arbeitsfeld weiter voranbringen wollen, dürfen wir unsere Gemeinden, unsere Mitarbeitenden und Pastoren in den Urlaubsgebieten nicht allein lassen.“

Einstimmig verabschiedete die Landessynode drei Kirchengesetze zu Partnerschaftsvereinbarungen mit den Diözesen Lichfield, Ely und Durham der Kirche von England. Grundlage für die Partnerschaften ist die „Meißener Gemeinsame Feststellung“ aus dem Jahr 1988.

Die Landessynode hat zudem eine von der Ersten Kirchenleitung empfohlene Übergangsregelung zu Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschlossen. Danach ist die in der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche geübte Praxis in der gesamten Nordkirche bis zu einer zeitnahen grundsätzlichen Regelung durch die Landessynode anzuwenden. Eine Segnung von Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften findet in der Regel im Rahmen eines seelsorgerlichen Gespräches statt. Im öffentlichen Gottesdienst ist dies nur im Ausnahmefall möglich, wenn darüber Einmütigkeit zwischen Kirchengemeinderat und der zuständigen Pröpstin beziehungsweise dem zuständigen Propst herrscht.

Die Erste Kirchenleitung der Nordkirche hatte auf ihrer Sitzung im Februar 2014 das Landeskirchenamt mit der Ausarbeitung einer Synodenvorlage für eine einheitliche Regelung in der Nordkirche beauftragt. Diese soll auch einen Entwurf für eine gottesdienstliche Segenshandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften enthalten.

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