Ausgebildete Ehrenamtliche leiten Gottesdienste
21. November 2013
Lübeck-Travemünde. Die 156 Synodalen der Landessynode haben heute Nachmittag (21. November) in erster Lesung das Prädikantengesetz einstimmig verabschiedet.
Mit diesem Gesetz werden nun auf dem Gebiet der Nordkirche einheitlich die Ausbildung und der Dienst von Prädikatinnen und Prädikanten geregelt. Prädikanten sind theologisch ausgebildete Ehrenamtliche, die eigenständig einen Gottesdienst mit Predigt und Abendmahl leiten dürfen.
„Für die Nordkirche ist das Amt des Prädikanten nicht neu“, erklärte Dr. Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung, bei seiner Einbringung des Gesetzes. „Neu ist nun die Vereinheitlichung der Ausbildung und der Rechtsregeln, nach denen Prädikanten berufen und eingesetzt werden. Neu ist vor allem, dass Prädikanten nach entsprechender Ausbildung jetzt immer voll zur öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes berufen werden.“
Prädikanten seien zur Ausübung ihres Amtes befugt, wenn ihnen ein örtlicher Dienstauftrag erteilt wird, so von Wedel. „Neu an dem Gesetz ist auch, dass es für Prädikanten eine besondere Dienstkleidung – einen Prädikantentalar – vorschreibt.“
Das Prädikantengesetz orientiert sich an der Empfehlung der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), die unter dem Titel „Ordnungsgemäß berufen“ erschienen ist. Im Jahr 2008 entstand dadurch eine Richtlinie der VELKD zur Ordnung der Beauftragung und des Dienstes der Prädikantinnen und Prädikanten.
Innerhalb der Nordkirche befinden sich zurzeit 24 Prädikantinnen und Prädikanten in der Ausbildung, die vom Gemeindedienst der Nordkirche verantwortet wird. Insgesamt versehen rund 200 Personen ihren Dienst als Prädikantin oder Prädikant.