Neuwahl der Kirchenkreissynode

Die Kandidaten stellen sich vor

Im Rostocker Wahlkreis 4 sind zehn Synodenplätze zu besetzen. Dafür kandidieren 22 Frauen und Männer
Im Rostocker Wahlkreis 4 sind zehn Synodenplätze zu besetzen. Dafür kandidieren 22 Frauen und Männer© Kirchenkreis Mecklenburg

17. Juli 2017 von Christian Meyer, Lena Modrow

Wie in der gesamten Nordkirche wird auch im Kirchenkreis Mecklenburg das ,Kirchenparlament‘ im Herbst neu bestimmt. Für die 50 zu wählenden Synodenplätze haben sich mehr als 130 Frauen und Männer aufstellen lassen. Nun stellten sich die Kandidaten vor.

„Ich bin immer von neuem überrascht, wie vielfältige Erfahrungen und Begabungen die unterschiedlichsten Menschen in unser kirchliches Leben mit einbringen“, sagt der Rostocker Propst Wulf Schünemann. „Für die Arbeit der zukünftigen Synode ist es gut, dass in ihrer Ortsgemeinde engagierte Gemeindeglieder darüber hinaus auch bereit sind, auf der Ebene des Kirchenkreises Verantwortung zu übernehmen.“ Zuvor hatten vor Ort insgesamt 22 Kandidaten persönlich Rede und Antwort gestanden. Im Wahlkreis 4 sind nach einem Schlüssel zehn Synodenplätze zu besetzen. Die Wahl und Berufung aller Synodalen erfolgt für sechs Jahre. Jedes volljährige Gemeindeglied kann für das Amt kandidieren.

Die Möglichkeit, mitzubestimmen

Die Kirchenkreissynode vertritt die 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke als eine Art ,Kirchenparlament‘. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen. Dazu zählen beispielsweise Satzungen, der Haushalts- und Stellenplan des Kirchenkreises oder die Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. Gerade jetzt wollen sich laut Propst Schünemann da viele einbringen und mitbestimmen.

Ehrenamtliche haben in kirchlichen Gremien die Mehrheit

Ein wichtiges Merkmal der Kirchenverfassung ist es, dass den ehrenamtlich Tätigen in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht. Von den 55 Mitgliedern der Kirchenkreissynode werden 50 gewählt und fünf vom Kirchenkreisrat berufen. „Im Kirchenkreis sind fünf Wahlkreise gebildet, in denen jeweils sechs Gemeindesynodale, zwei Pastorensynodale, ein Mitarbeitersynodaler und ein Werkesynodaler gewählt werden“, so Propst Schünemann. Die Wahlkreise seien so nicht in jedem Fall identisch mit den Grenzen der vier mecklenburgischen Propsteien.

Die Kandidaten stellen sich in einer Broschüre vor

Zur Vorbereitung der Wahl erhalten die Kirchengemeinden bis Mitte August Kandidaten-Broschüren, die notwendigen Wahlunterlagen sowie genaue Hinweise zum Wahlablauf. Vorab können sich Interessierte <link https: www.nordkirche.de http: www.kirche-mv.de wahl-der-kirchenkreissynode.8234.0.html link-extern>online über die gesetzliche Basis und das Wahlprozedere informieren. Die Wahl zur Kirchenkreissynode ist durch die Kirchengemeinderäte in der Zeit vom 3. bis zum 30. September 2017 durchzuführen. Stimmzettel und Wahlunterlagen sollen bis zum 7. Oktober 2017 dem Wahlausschuss an die Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg (Wismarsche Str. 300, 19055 Schwerin) gesendet werden.

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