Landessynode beendet Übergangsregelungen aus der Zeit der deutschen Teilung

Domkirchengemeinde Ratzeburg ab 2017 im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg

30. September 2016 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Domkirchgemeinde Ratzeburg wird zum 1. Januar 2017 dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg eingegliedert. Das beschloss die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) heute (30. September) auf ihrer 14. Tagung in Lübeck-Travemünde.

„Mit diesem Kirchengesetz soll ein besonderer Zustand beendet werden, der sich der Teilung Deutschlands verdankt“, erklärte Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit bei der Einbringung der Beschlussvorlage der Ersten Kirchenleitung. „Die Domkirchgemeinde hat sich in einem längeren Prozess dafür entschieden, ihre Zuordnung zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg zu erbitten – in Anerkenntnis der geographischen Lage und der inzwischen gewachsenen und durchaus kräftigen Beziehungen zu diesem Kirchenkreis.“ Zugestimmt haben der Neuzuordnung auch die Kirchenkreise Lübeck-Lauenburg und Mecklenburg.

„Die Bereitschaft des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg ist auch mit einer Mitverantwortung für das historisch und geistlich herausragende Ensemble des Domes, des Domklosters und der umliegenden Gebäude verbunden“, so Bischof Abromeit. „Im Namen der Ersten Kirchenleitung danke ich dem Kirchenkreis, dass seine Gremien beschlossen haben, die Domkirchgemeinde den Lübecker Innenstadtgemeinden hinsichtlich der Zuweisungen gleichzustellen.“

Bischof Abromeit: "Geistliches Zentrum der werdenden und vitalen Nordkirche"

Der Bischof würdigte die Bedeutung des Ortes für die Nordkirche: „Die Domhalbinsel hat sich zu einem geistlichen Zentrum der werdenden und inzwischen vitalen Nordkirche entwickelt. Entscheidende Stationen der Fusionsverhandlungen haben sich im Schatten des Doms abgespielt. So wurde hier der Fusionsvertrag unterschrieben. Das Gründungsfest 2012 hat bekräftigt, dass Ratzeburg das geistliche Zentrum in der Mitte unserer Kirche ist.“ Auch künftig werde sie zentraler Standort der Nordkirche für die Ausbildung von Vikaren, die Fortbildung von Pastoren sowie die Qualifizierung von Prädikanten sein.

Mit dem in erster Lesung beschlossenen Kirchengesetz ordnete die Landessynode nicht nur die Rechtsverhältnisse der Domkirchgemeinde Ratzeburg neu, sondern nahm auch eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse der Kirchengemeinden Ziethen und Lassahn vor, deren Regelungen inzwischen vollzogen worden sind.

Zentraler Standort der Nordkirche für Aus- und Fortbildung

Infolge der deutschen Teilung nach 1945 lagen die Domkirchgemeinde Ratzeburg sowie die Kirchengemeinde Ziethen auf dem Gebiet der britischen Besatzungszone und später der Bundesrepublik Deutschland, gehörten aber weiterhin zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. Die lauenburgische Kirchengemeinde Lassahn befand sich seit Ende 1945 dagegen in der sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise in der DDR.

Später sind die Ratzeburger Domkirchgemeinde und die Kirchengemeinde Ziethen im Sinne einer Verwaltungstreuhänderschaft der damaligen Nordelbischen Kirche zugeordnet worden, die Kirchengemeinde Lassahn der Mecklenburgischen Landeskirche. Dieser Übergangszustand wurde im Blick auf Ziethen und Lassahn bereits 1997 beendet: Die Kirchengemeinde Ziethen schloss sich der Nordelbischen Kirche an; die Kirchengemeinde Lassahn der Landeskirche Mecklenburgs.

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