Eigentum oder Miete - wie Pastoren wohnen wollen
15. September 2014
Bäk. Wie sollen Pastoren wohnen? Mit dieser Frage hat sich eine Bauderzernatstagung beschäftigt. Viele Pastoren wohnen nicht gern in den Pastoraten, möchen lieber Eigentum. In Metropolen sieht's anders aus - aus gutem Grund.
Reichlich Diskussionsstoff bot das Thema einer zweitägigen Bauderzernatstagung im Christophorushaus in Bäk bei Ratzeburg: Die Residenz- und Dienstwohnungspflicht stand auf der Agenda. Hier will die Kirchenleitung in den kommenden Wochen eine Richtungsentscheidung fällen.
Aus diesem Grund waren 45 Pröpste, Architekten, Juristen und Verwaltungsmitarbeiter zusammengekommen, um wesentliche Merkpunkte für die Kirchenleitung zu erarbeiten. Was schnell deutlich wurde: Eine für alle Gemeinden gültige Regelung zu finden, ist nahezu unmöglich.
Zum gesetzlichen Hintergrund: Für alle Pastoren, Pröpste und Bischöfe in der Nordkirche gilt die Residenzpflicht und die Zuweisung einer Dienstwohnung. Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen genehmigt. Seit jeher gibt es aber Probleme in der Praxis: Viele Hauptamtliche wohnen nur ungern in den Pastoraten. Zu groß, zu klein, zu alt und kalt – die Liste der Gründe ist lang.
Pastoren wollen eigene Immobilie zur Altersvorsorge
Auch die Altersvorsorge spielt eine Rolle: Lieber eine Immobilie kaufen statt sie von der Kirche zu mieten ist der Wunsch vieler Pastoren. Pröpste aus Hamburg machten bei der Veranstaltung aber auch deutlich: In der Hansestadt sind Pastoren aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wiederum auf Dienstwohnungen angewiesen, sollten sie der Residenzpflicht in ihrer Kirchengemeinde nachkommen.
Der Schleswiger Bischof Gothard Magaard brachte das Dilemma auf den Punkt: „Die Situationen in den Kirchengemeinden sind so unterschiedlich wie die Lebensverhältnisse der betroffenen Pastoren, Pröpste und Bischöfe. Das ist ein Konflikt, der kaum zu lösen ist.“ Den Wunsch vieler Pastoren nach Eigentum könne er verstehen. „Aber das ist rechtlich in keinster Weise gedeckt. Und: Immobilien machen immobil. Die Frage, ob ein Pastor wirklich zu seiner Gemeinde passt, tritt bei dieser Diskussion in den Hintergrund. Das darf es aber nicht.“
Forderung: Residenzpflicht flexibel gestalten
Der Bischof fordert zudem dringend eine Überarbeitung der Richtlinien zur Pastoratsausstattung. „Die Wohnfrage muss vor Antritt der Pfarrstelle geklärt sein. Es ist ein Unding, dass ein Pastor noch über die Instandsetzung seiner Dienstwohnung verhandeln muss. Der soll sich um die Gemeindearbeit kümmern können.“
In sechs Arbeitsgruppen erarbeiteten die Teilnehmer nach Magaards Vortrag Merkpunkte für die Kirchenleitung. Grundlage war der Bericht einer Arbeitsgruppe zur Residenz- und Dienstwohnungspflicht, der von der Nordkirchenleitung in Auftrag gegeben worden war.
In diesem Papier werden drei Optionen vorgeschlagen: Das erste Modell beinhaltet die Beibehaltung der strengen Residenz- und Dienstwohnungspflicht.
Das zweite Modell gestaltet die Handhabung der Residenz- und Dienstwohnungspflicht wesentlich flexibler. Das dritte Modell hebt die Residenz- und Dienstwohnungspflicht faktisch ganz auf. „Wir sprechen uns für das zweite Modell aus, bitten die Kirchenleitung um eine flexiblere Handhabung der Residenz- und Dienstwohnungspflicht“, sagte Veranstaltungsmoderator Redlef Neubert-Stegemann nach der Tagung.
Neues Gesetz zur Residenzpflicht für 2015 angestrebt
So könnte die Kirchenleitung ein Rahmengesetz für die Betroffenen erlassen, das für die Kirchenkreise Gestaltungsspielraum lässt. „Ob und unter welchen Bedingungen eine Dienstwohnung vorgehalten und bezogen werden soll, könnten Kirchenkreise und Kirchengemeinden selbst bestimmen.“ Außerdem fordert das Plenum die Kirchenleitung dazu auf, die Richtlinien für die Ausstattung der Pastorate zu überarbeiten und zügig eine Entscheidung hinsichtlich der Finanzierung der damit verbundenen Sanierungen zu fällen. Neubert-Stegemann: „Der Sanierungsbedarf ist riesengroß. Viele Gemeinden können das nicht alleine stemmen.“
Die Kirchenleitung will sich jetzt mit diesen Themen befassen. Ein neues Gesetz zur Residenz- und Dienstwohnungspflicht soll im kommenden Jahr ausgearbeitet und der Synode vorgelegt werden.