Evangelische Verbände kritisieren Rundfunkbeitrag für Kindergärten
04. Februar 2013
Karlsruhe/Kiel. Das Diakonische Werk Baden und der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein kritisieren die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Kindergärten. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet in Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen "bestimmt weder Fernseher noch Radio nebenher dudelten", jetzt der Rundfunkbeitrag erhoben werden solle, sagte der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Baden, Urs Keller.
Vor dem Hintergrund der Diskussion, ob Deutschland kinderfreundlich sei, sei es "extrem unsensibel, die Gebühren zu erheben, sagte Keller. Kindergärten waren bisher von der Rundfunkgebühr befreit. Mit der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag müssen auch Kinderbetreuungseinrichtungen, die bis zu acht Personen beschäftigen, 5,99 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat zahlen. Gemeinnützige Einrichtungen, die neun und mehr Personen beschäftigen, müssen monatlich 17,98 Euro zahlen.
Der Geschäftsführer des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein, Markus Potten, sieht durch die neue Regelung Mehrkosten auf Kindertagesstätten und Träger wie Kirchengemeinden zukommen. Der Verband vertritt die Interessen von 600 Einrichtungen mit 32.000 Kita-Plätzen.
Mehrkosten für Kindertagesstätten und Träger wie Kirchengemeinden befürchtet
Am Wochenende hatte bereits das Erzbistum Köln über höhere Belastungen durch den Rundfunkbeitrag geklagt. Strittig zwischen dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten und den Kirchen ist, ob verschiedene Einrichtungen von Gemeinden, die auf einem Grundstück angesiedelt sind - also etwa Pfarramt und Kindergarten - gemeinsam oder einzeln veranschlagt werden. Kirchen sind beitragsfrei. Auch die Kommunen hatten in der vergangen Woche über höhere Belastungen durch den Rundfunkbeitrag berichtet.
Seit Jahresbeginn entrichten Privathaushalte einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich für ihr Haus oder ihre Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigen und Kraftfahrzeuge. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ein Merkblatt für die Landeskirchen herausgegeben, in dem die wichtigsten Änderungen durch den Rundfunkbeitrag erläutert werden.