Asyl

Flüchtlingsrat und Diakonie kritisieren Abschiebung eines Todkranken

21. Dezember 2012 von Simone Viere

Rendsburg. In Schleswig-Holstein haben Flüchtlingsrat und Diakonisches Werk gegen die Abschiebung eines todkranken Krebspatienten aus dem nördlichsten Bundesland protestiert. Am 19. Dezember wurde der 29 Jahre alte Marokkaner A. aus dem Rendsburger Abschiebungsgefängnis nach Norwegen abgeschoben. "Asyl und Schutz für Flüchtlinge sind ein zentraler Inhalt gerade der Weihnachtsgeschichte", sagte Anke Schimmer vom Diakonie-Vorstand. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Flüchtling, der zudem schwer erkrankt und verängstigt ist, gegen seinen Willen nach Norwegen gebracht wird.

Auch Schleswig-Holsteins Flüchtlingsbeauftragter Stefan Schmidt kritisierte das Vorgehen der Behörden. "Ausreisepflichtige kranke Menschen gehören in medizinische, wenn nötig auch in stationäre Behandlung, keinesfalls aber ins Gefängnis", sagte er. Die Inhaftierung eines Menschen, der mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange leben wird, sei moralisch und rechtlich zweifelhaft.

Am 12. Dezember hatte der Flüchtlingsrat Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) und Innenminister Andreas Breitner (SPD) informiert und seine Bedenken gegen die Haft angemeldet. Eine Antwort gebe es bislang nicht. Anfang Dezember war A. von der Bundespolizei festgenommen und im Rendsburger Abschiebungsgefängnis inhaftiert worden. Die Diakonie hätte eine angemessene medizinische Versorgung des Flüchtlings organisieren können, betonte Schimmer. So wäre etwa ein Platz im diakonischen Hospiz "Haus Porsefeld" in Rendsburg mit einer palliativ-medizinischen Betreuung bereitgestellt worden.  

Nach Diakonie-Angaben äußerte A. wiederholt seine Angst vor der Abschiebung nach Norwegen. Er habe darum gebeten, in die Schweiz zurückgebracht zu werden. Vor sieben Monaten musste sich A. einer Krebsoperation am Hals unterziehen. Damals hielt er sich in der Schweiz auf. Er litt seither an einem offenen Luftröhrenschnitt mit einer ständig offenen Wunde. In der gut zweiwöchigen Haft war A. zunehmend geschwächt. Erheblicher Gewichtsverlust, offene Entzündungen im Mund und Geschwüre im Gesichtsbereich kamen hinzu. Er konnte keine feste Nahrung zu sich nehmen und war zuletzt nur eingeschränkt in der Lage, Flüssiges zu sich zu nehmen, hieß es.

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