Vertrauensperson für schwerbehinderte Pastorinnen und Pastoren gewählt

Förderung und Unterstützung für Menschen mit Handicap

Bernd Böttger
Bernd Böttger

19. November 2014 von Stefan Döbler

Kiel. Zur ersten Vertrauensperson für Pastorinnen und Pastoren mit Handicap in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist am Montag (17. November) in Kiel Pastor Bernd Böttger, Satrup, gewählt worden.

Die Wahl erfolgte auf der Grundlage des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (PfDG.EKD), das seit dem 1. April 2014 für die Nordkirche in Kraft ist.

Zu den Aufgaben von Pastor Böttger in diesem Nebenamt gehört es unter anderem, Schwerbehinderte unter den Pastorinnen und Pastoren und ihnen gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Gleichgestellte zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Das gilt für bereits beschäftigte Schwerbehinderte sowie für diejenigen, die sich bewerben. Die Vertrauensperson kann Personalauswahlgespräche begleiten oder die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen unterstützen.

Die Nordkirche informiert Pastor Böttger in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Pastorinnen und Pastoren berühren, und hört ihn vor Entscheidungen in diesem Zusammenhang an. Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Betroffenen entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Nordkirche auf eine Erledigung hin.

Die Landessynode der Nordkirche wird auf ihrer Tagung vom 20. bis 22. November in Travemünde ein neues Pastorenvertretungsgesetz beraten. Darin ist vorgesehen, dass die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung sechs Jahre betragen und die Vertrauensperson das Recht haben wird, an allen Sitzungen der Pastorinnen- und Pastorenvertretung sowie des Vorstandes teilzunehmen.

Nach gegenwärtigem Informationsstand gehören im Bereich der Nordkirche 22 Pastorinnen und Pastoren zum Kreis der Betroffenen. „Das Schwerbehindertenrecht dient dem Schutz und der Eingliederung von Personen mit Handicap“, erläutert Pastor Böttger. „Es eröffnet Rechte, jedoch ist niemand verpflichtet eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber zu offenbaren.“ Es sei denn, er möchte die vorgesehenen Schutzrechte in Anspruch nehmen.

Bernd Böttger würde sich freuen, wenn ihn auch weitere Betroffene unter den Pastorinnen und Pastoren als Ansprechpartner in Anspruch nehmen würden: „Von der Hilfe beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung über die Beratung zu präventiven oder integrierenden Maßnahmen bis hin zur Vertretung der Interessen gegenüber dem Arbeitgeber unterliegt die gesamte Tätigkeit der Schweigepflicht.“

Der 52-jährige Bernd Böttger ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder sowie zwei Enkelkinder. Er ist Gemeindepastor in Satrup (Kirchenkreis Schleswig-Flensburg). Bernd Böttger studierte Theologie mit Schwerpunkt Kirchenrecht in Kiel, war Vikar und Pastor in Tellingstedt und Neuenkirchen/Dithmarschen, bevor er 1995 auf die Pfarrstelle in Satrup, Propstei Angeln, gewählt wurde. Pastor Böttger ist selbst schwer- und gehbehindert.

Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nordkirche ist Nick Okunek, Dezernat Dienst und Arbeitsrecht im Landeskirchenamt.

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