Statistiken zu stillen Geburten

Jede Zahl ist ein Schicksal

19. Februar 2015 von Timo Teggatz

Hamburg. 2256 Kinder kamen 2013 tot auf die Welt, meldet das Statistische Bundesamt. Doch das ist nicht die ganze Wahrheit, denn Kliniken dokumentieren verstorbene Kinder oft erst, wenn sie lebend auf die Welt kommen.

Es sind Zahlen, hinter denen Schicksale stehen: 2256 Kinder kamen 2013 in Deutschland tot auf die Welt, wie das Statistische Bundesamt meldet. Dabei gelten als Totgeburten die Kinder, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen. Das ist etwa ab der 20. Schwangerschaftswoche der Fall. Wenn der Fötus weniger wiegt als 500 Gramm, ist von einer Fehlgeburt die Rede. Doch das ist nicht die ganze Wahrheit: „In der Regel dokumentieren die Kliniken verstorbene Kinder erst, wenn sie lebend geboren wurden“, erläutert Friedhofspastorin Birgit Berg. Es gibt also keine genauen Zahlen darüber, wie viele Babys es nicht lebend auf diese Welt schaffen.

Unter dem Begriff „still geborene Kinder“ werden alle Geburten zusammengefasst von Kindern, die tot auf die Welt kommen – unabhängig vom Körpergewicht. Darunter fallen auch Abtreibungen und ausgeschabte Kinder. Oft spricht man auch von „Sternenkindern“, „Schmetterlingskindern“ oder „Engelskindern“. In Hamburg genauso wie in vielen anderen Bundesländern können die Eltern ihr Kind bestatten lassen, müssen es aber nicht tun. Auch das gilt unabhängig vom Gewicht.

Die meisten Eltern möchten eine Bestattung

Erst ab 500 Gramm gilt ein still geborenes Kind in Hamburg als Leichnam und muss von einem Bestatter transportiert werden. Ab diesem Gewicht greift auch der Mutterschutz, und es wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.  Darauf kann der Vater auch dann eingetragen werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Für still geborene Kinder unter 500 Gramm kann auf Wunsch der Eltern eine standesamtliche Bescheinigung ausgestellt werden.

Umfragen zeigen, dass etwa 90 Prozent der betroffenen Eltern ihr Kind bestatten möchten. In Hamburg haben die großen Friedhöfe für still geborene Kinder eigene Bereiche eingerichtet: zum Beispiel das „Möwenfeld“ auf dem Friedhof Rahlstedt, wo still geborene Kinder unter 500 Gramm in einem eigenen Behältnis erdbestattet werden. Das gilt auch für den „Lichtergarten“ des Bramfelder Friedhofs, wo um den Lichtergarten herum alle weiteren Möglichkeiten der Bestattung angeboten werden. Dabei gilt: Eltern können ein vorgefertigtes Behältnis nehmen oder es selbst anfertigen.

Beisetzung im Grab eines Angehörigen

Im Kindergrabfeld des Friedhofs Öjendorf werden nicht bestattungspflichtige Kinder gemeinsam eingeäschert. Sie werden viermal pro Jahr in einer Urne bei einer ökumenischen Trauerfeier verabschiedet, veranstaltet vom Verein „Verwaiste Eltern und Geschwister“. Die nächste Feier findet am Mittwoch, 18. Februar, um 15 Uhr statt. Betroffene Eltern, die dabei sein möchten, können sich unter der Mail-Adresse<link link-mail> info@verwaiste-eltern.de anmelden.

Für einige Eltern ist ein Sammelgrab nicht hilfreich, weil ein konkreter Ort für ihre Trauer fehlt. Deshalb können still geborene Kinder ihr eigenes Grab bekommen. Auch die Beisetzung im Grab eines verstorbenen Angehörigen ist oft möglich.

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