Präses Tietze: Kirchliches Leben wird vom Ehrenamt getragen

Kirchengemeinderatswahl im November 2016 in der Nordkirche

© Maren Warnecke / Nordkirche

30. September 2016 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten stehen: 1.905.227 wahlberechtigte Mitglieder der Nordkirche sind zur Kirchengemeinderatswahl im November aufgerufen. Gewählt werden etwa 10.000 Männer und Frauen in die Kirchengemeinderäte der mehr als 1.000 Gemeinden in der Nordkirche. Der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, sagte heute am Rande der Synodentagung in Lübeck-Travemünde: „Kirchliches Leben wird auch in der Nordkirche wesentlich von ehrenamtlichem Engagement getragen. In den Gemeinden der Nordkirche leisten ehrenamtlich Engagierte in den Kirchengemeinderäten, Ausschüssen und Gemeindegruppen Beachtliches. Sie übernehmen Verantwortung, bringen Ihre Kompetenzen ein und gestalten kirchliches Leben.“

Laut Verfassung hat der Kirchengemeinderat mindestens sechs gewählte Mitglieder, maximal eines davon darf Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Kirchengemeinde sein. Die Pastorinnen und Pastoren der jeweiligen Kirchengemeinde gehören kraft Amt dem Kirchengemeinderat an. Aufgaben: Der Kirchengemeinderat ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Seine Mitglieder tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Die Aufgaben sind vielfältig: Von der Gottesdienstgestaltung über die Konzeption verschiedener Arbeitsfelder der Gemeinden über Verwaltungsaufgaben bis hin zu Personalangelegenheiten bestimmen die Mitglieder des Kirchengemeinderates den Kurs. Landesbischof Gerhard Ulrich: „Für alle protestantischen Kirchen ist die Demokratie die evangeliumsgemäße Form, Kirche als Gemeinschaft zu gestalten. Jesus war gewissermaßen der erste Demokrat. Er hatte eine direkte Beziehung zu jedem Einzelnen in seiner Umgebung und schuf so eine neue Gemeinschaft, in der alle als gleichwertig anerkannt wurden.“

Landesbischof Ulrich: Evangelische Kirche baut sich demokratisch auf

Ulrich verwies auf die reformatorische Tradition. Mit dem Grundgedanken vom Priestertum aller Getauften habe Martin Luther aus heutiger Perspektive auch „Demokratie theologisch begründet“. Der Landesbischof erinnerte zudem an Luthers Auffassung, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, über alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“. Ulrich: „Natürlich war Luther politisch noch kein Demokrat, aber unsere heutige vertiefte Einsicht in die reformatorischen Erkenntnisse überträgt das, was Luther hier von der Kirchengemeinde sagt, zu Recht auf die ganze Kirche. So baut sich evangelische Kirche von unten nach oben demokratisch auf, und in jeder Wahl wird hoffentlich gut entschieden – und hier vertrauen wir, dass uns Gottes Geist begleitet – wer geeignet ist, ein Amt auf der nächsthöheren Stufe auszuüben: in der Kirchenkreissynode, in der Landessynode usw.“

Präses Dr. Tietze sagte, die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements sei zentrale Aufgabe der kirchlichen Selbstwahrnehmung. „Die Kirchengemeinderatswahl geschieht in einer Zeit, in der die Bereitschaft zum langjährigen ehrenamtlichen Engagement insgesamt rückläufig ist und die Anforderungen steigen.“ Umso  bedeutsamer sei der Einsatz derer, die diesen unverzichtbaren Dienst leisten, so Tietze.

Ein Ehrenamt aus "Freude, Neugier, Dankbarkeit und Gottvertrauen"

Eine der Kandidatinnen für den Kirchengemeinderat ist Bettina von Wahl. Die Juristin und Journalistin engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für  die Kirche und kandidiert im mecklenburgischen Mölln zum dritten Mal. Ihr Antrieb: „Freude, Neugier, Dankbarkeit, Gottvertrauen. 20 Jahre war ich beruflich damit beschäftigt, fast ausschließlich schlechte Nachrichten zu verkünden. Jetzt ist Zeit für die gute Nachricht.“ Ihre ehrenamtliche Tätigkeit sei ihr quasi zugefallen, und „ich bin dankbar für die vielen Menschen, denen ich dabei begegne. Ich versuche die vielfältigen Chancen zu nutzen, die gerade die Kirche durch ihr breites Betätigungsfeld für ehrenamtliche Arbeit bietet. Und ich bemühe mich etwas von dem weiter zu geben, das mir in meinem Leben geschenkt worden ist.“

Zu den fast zwei Millionen wahlberechtigten Mitgliedern der Nordkirche gehört Neele Stehr. Die 20-jährige Studentin aus Lübeck möchte durch ihre Teilnahme an der Wahl das kirchliche Leben mitbestimmen. „Mir ist es wichtig, durch meine Stimme an den Veränderungen und Prozessen der Kirchengemeinde und Ihrer Arbeit mitwirken zu können. Denn der Kirchengemeinderat ist die Basis, auf der die Gemeinde aufbaut“, sagt sie.

Rund 100 Gemeinden in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern nutzen den gesetzlich möglichen Wahlzeitraum vom 13. bis zum 27. November 2016 – mit bis zu drei Wahlterminen. Alle anderen Gemeinden wählen am 27. November 2016, bieten aber  mitunter mehrere Wahlorte an. Die Teilnahme an der Wahl ist möglich mit der Wahlbenachrichtigung, die per Post verschickt wurde, oder mit Personalausweis. Entscheidend ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde.

Briefwahl muss - anders als bei staatlichen Wahlen - spätestens zwei Tage vor dem Wahltermin beantragt werden. Ein Antrag zur Briefwahl findet sich in der Wahlbenachrichtigung, die per Post verschickt wurde.

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