Kirchengeschichte

Kirchenkreis will DDR-Vergangenheit aufarbeiten

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11. Januar 2019

"Die Zeit mit den meisten weißen Flecken": Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis (PEK) will die DDR-Vergangenheit der ehemaligen Pommerschen Landeskirche weiter aufarbeiten - so der Tenor auf der Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats in Weitenhagen.

Die im Frühjahr tagende Kirchenkreissynode wird daher vom Kirchenkreisrat gebeten, 50 Prozent der geplanten landeskirchlichen Projektpfarrstelle zur Erforschung der jüngeren Regionalgeschichte zu übernehmen. Die Projektstelle im Rahmen des Projekts "Die DDR-Vergangenheit der Nordkirche" soll für den Zeitraum von Herbst 2019 bis Herbst 2022 eingerichtet werden.

Geplant sind auch Fachkongresse

Die Kirchenkreissynode hatte die Einrichtung einer entsprechenden Pfarrstelle bereits im März vergangenen Jahres angeregt, muss nun aber noch der anteiligen Finanzierung zustimmen. Die Forschung solle "an universitäre Zusammenhänge angedockt werden und keine rein kircheninterne Forschung sein", hieß es. Dazu gebe es bereits "deutlich positive Resonanz seitens verschiedener Universitäten". Geplant seien zudem vor dem Start der Projektpfarrstelle ein oder zwei Fachkongresse, um Themenformulierung und Forschungsauftrag zu konkretisieren.

Forschungszeitraum mit vielen Fragestellungen

Der anvisierte Forschungszeitraum zwischen 1970 und 1990 sei "die Zeit mit den meisten weißen Flecken, auf die sich viele Fragestellungen beziehen." Außerdem seien noch viele Zeitzeugen verfügbar. Sollte die Synode die Einrichtung der Projektpfarrstelle beschließen, wird sie voraussichtlich an den Archivbereich der Landeskirche angegliedert.

Der Kirchenkreisrat

Der Kirchenkreisrat bereitet die Entscheidungen der Kirchenkreissynode vor, bringt Vorlagen ein und führt die Beschlüsse aus. Er bringt den Haushalt ein und ist für die Durchführung verantwortlich. Darüber hinaus berät der Kirchenkreisrat die Pröpstinnen und Pröpste und beruft die Pastorinnen und Pastoren in die Pfarrstellen des Kirchenkreises. Er führt zudem die Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung.

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