Kirchenmitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern bekommen mehr Geld
13. November 2012
Schwerin/Greifswald. Die knapp 3000 angestellten Mitarbeiter der evangelischen Kirchenkreise und Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern bekommen mehr Geld. Ihre Bezüge sollen zum Jahresbeginn 2013 um 3,5 Prozent und ein Jahr später um weitere 2,8 Prozent erhöht werden.
Das sieht die neue Kirchliche Arbeitsvertragsordnung vor, die die Arbeitsrechtliche Kommission der beiden Kirchenkreise beschlossen hat und die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, teilte der Vorsitzende der Kommission, Pastor Albrecht Martins, in Schwerin mit.
Die Wochenarbeitszeit wird von 40 auf 39 Stunden reduziert. Zudem wird das Weihnachtsgeld ab 2013 auf 70 Prozent eines Monatsgehaltes steigen. Im laufenden Jahr beträgt diese Sonderzahlung in Mecklenburg 40 Prozent und in Pommern 60 Prozent eines Monatsentgeltes. Als Ausgleich für die niedrigere Zahlung in Mecklenburg in diesem Jahr soll es für die Mecklenburger eine Einmalzahlung geben. Mitarbeiter, die Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren haben, bekommen einen bezahlten Familientag im Jahr. Diese Regelung gab es bisher nur in Pommern, aber nicht in Mecklenburg.
"Dritter Weg" in Mecklenburg-Vorpommern
Nach kirchlichen Angaben erhalten die auf Kirchenkreis- und Kirchengemeinde-Ebene angestellten Mitarbeiter in Mecklenburg und Pommern derzeit 97 Prozent des vergleichbaren Westtarifs, den Kirchenmitarbeiter in Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Während die Tarife im Westteil der neuen Nordkirche mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, erfolgt dies im Raum von Mecklenburg-Vorpommern mindestens bis 2018 weiterhin nach dem sogenannten Dritten Weg. Das heißt, Mitarbeiter und Dienstgeber verhandeln direkt in der Arbeitsrechtlichen Kommission.
Bislang galten in den beiden Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern der neu gebildeten Nordkirche unterschiedliche Regelungen. Nunmehr liegt ab 2013 eine gemeinsame Vertragsordnung vor. Diese ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Gremien wie etwa die Kirchenkreisräte haben einen Monat Zeit, Einwendungen dagegen zu erheben.