Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde

Klimaschutzgesetz für die Nordkirche beschlossen

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer brachte das Gesetz für die Erste Kirchenleitung ein
Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer brachte das Gesetz für die Erste Kirchenleitung ein© Maren Warnecke / Nordkirche

24. September 2015 von

Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Nordkirche) hat heute in erster Lesung ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Es soll die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Nordkirche ihr erklärtes klimapolitisches Ziel erreicht und spätestens im Jahr 2050 CO2-neutral sein wird.

Landeskirche und Kirchenkreise verpflichten sich damit, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Gemessen am aktuellen Haushalt würden damit jährlich mindestens 2,7 Millionen Euro für den Klimaschutz eingesetzt. Die Mittel sollen beispielsweise für Maßnahmen im Bereich Energiemanagement und Bildungsarbeit verwendet werden.

Dr. Karl-Heinrich Melzer, Propst im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, brachte das Gesetz für die Erste Kirchenleitung ein und sagte: „Dass Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung untrennbar zusammengehören, erleben wir gerade in einem Ausmaß, das für uns bisher kaum vorstellbar gewesen ist. Unser Verhalten, unser westlicher Lebensstil ist nicht nur eine wesentliche Ursache der Klimaveränderung, sondern – neben vielen anderen Ursachen – auch eine Gefahr für den Frieden, eine Ursache für Flucht und Vertreibung und eine Bedrohung für die Lebens-, ja die Überlebensmöglichkeiten von Milliarden anderer Menschen.“

Die Landessynode hatte das Klimaschutzgesetz erstmals vor einem Jahr beraten. Es folgte ein umfangreicher Konsultationsprozess auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene sowie unter Beteiligung der Dienste und Werke. Im Zuge der Beratungen ist die ursprünglich vorgesehene zentrale Steuerung der Klimaschutzmaßnahmen durch die Landeskirche insbesondere auf die Kirchenkreise übertragen worden. Das Klimaschutzziel hingegen wurde nicht verändert. In Paragraf 2 heißt es weiterhin: „Die Treibhausgasemissionen der Nordkirche sollen bilanziell bis zum Jahr 2050 schrittweise auf null gesenkt werden (CO2-Neutralität). Dabei kommt der Verminderung des Energieverbrauchs durch Bedarfsreduktion, durch die effiziente Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.“

Mit dem Klimaschutzgesetz wurde ein Klimaschutzplan bis zum Jahr 2021 beschlossen, in dem Ziele, Strategien und Vorschläge für Maßnahmen formuliert sind. Die zweite Lesung des Klimaschutzgesetzes ist für Sonnabend vorgesehen.

Noch bis Sonnabendabend werden sich die 156 Synodalen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Kirchengesetzen befassen, über die „Zukunft der Ortsgemeinde“ diskutieren und Eckpunkte beschließen. Ein wichtiges Thema wird die Flüchtlingssituation in Norddeutschland sein: So wird der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Studt, am Freitagabend mit den Synodalen über die aktuelle Situation diskutieren.

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