Arbeitsrecht

Konvention für Arbeitsrechte von Seeleuten tritt in Kraft

21. August 2013 von Doreen Gliemann

Genf/Hamburg. Eine neue internationale Konvention soll die weltweit rund 1,5 Millionen Seeleute vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen schützen. Die Vereinbarung über die Arbeit auf See traten am Dienstag in Kraft, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf mitteilte.

Die "Maritime Labour Convention" (MLC) sei von Deutschland und 46 weiteren Staaten ratifiziert worden, hieß es. Der Internationale Seemannsclub "Duckdalben" in Hamburg begrüßt die Konvention ausdrücklich.

Anständige Arbeits- und Lebensbedingungen" auf hoher See

ILO-Generaldirektor Guy Ryder erklärte, die Übereinkunft werde für "anständige Arbeits- und Lebensbedingungen" auf hoher See sorgen. Die Bestimmungen sollen zudem einen fairen Wettbewerb der Reeder um Arbeitskräfte garantieren. Die Seefahrt gilt laut ILO als harte Branche, in der das angeheuerte Personal oft unter miserablen Umständen arbeiten muss.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle Formen von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung an Bord zu verbieten. Die Seeleute sollen kollektiv ihre Löhne aushandeln dürfen. Weiter sollen sie eine Gesundheitsversorgung sowie ordentliche Verpflegung und angemessene Unterkünfte erhalten. Zudem muss ausreichender Unfallschutz sichergestellt sein. Die Vertragsstaaten sollen Schiffseigentümer, die gegen die Bestimmungen verstoßen, strafrechtlich belangen. Die Staaten haben innerhalb ihrer Häfen das Recht, die Umsetzung der Konvention auf Schiffen anderer Vertragsstaaten zu kontrollieren. Die Konvention, die 2006 verabschiedet wurde, benötigte mindestens 30 Ratifikationen, um Gültigkeit zu erlangen.  

Völkerrechtliches Abkommen muss in nationales Recht umgesetzt werden

Die MLC ist ein völkerrechtliches Abkommen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss, damit es wirksam wird. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Bundestag im Februar ein Seearbeitsgesetz verabschiedet. Bundespräsident Joachim Gauck hat die MLC-Ratifizierungsurkunde in der vergangenen Woche im Verlauf des 34. Deutschen Seeschifffahrtstages in Wilhelmshaven unterzeichnet. Die Konvention tritt jeweils ein Jahr nach Ratifizierung in Kraft, in Deutschland also im August 2014.

Seemannsmission unterstützt Seeleute

Die Konvention werde die Rechte der rund 1,5 Millionen Seeleute auf rund 65.000 Seeschiffen "stärken wie nie zuvor", sagte "Duckdalben"-Leiter und Seemannsdiakon Jan Oltmanns. Allerdings wisse keiner der vielen Club-Besucher, dass es dieses Übereinkommen gebe und was es für sie bedeute. Als "Erste Hilfe" trägt die Duckdalben-Crew T-Shirts mit der Aufschrift "I know your rights" - um den Seeleuten zu signalisieren, dass man ihnen Auskunft geben könne.

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