Kirchenkreis-Synode

Mecklenburg unterstützt Klimagesetz der Nordkirche

Für das Klimagesetz der Nordkirche spricht sich der Kirchenkreis Mecklenburg aus
Für das Klimagesetz der Nordkirche spricht sich der Kirchenkreis Mecklenburg aus© Memo / Fotolia

26. April 2015 von Anne-Dorle Hoffgaard, Timo Teggatz

Güstrow. Für das Klimaschutzgesetz der Nordkirche spricht sich die Synode des Kirchenkreise Mecklenburg aus. Außerdem gab es auf der Tagung eine wichtige Wahl.

Der Kirchenkreis Mecklenburg unterstützt mehrheitlich das geplante Klimaschutzgesetz der Nordkirche. Mit dem Gesetz bekenne sich die Nordkirche "eindeutig zu ihrer klimapolitischen Verantwortung", heißt es in einer Stellungnahme der Kirchenkreis-Synode zum Gesetzentwurf.

Die Landessynode der Nordkirche hatte im September 2014 ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die erste Lesung wurde auf September 2015 vertagt, um das Gesetz und umstrittene Finanzfragen zunächst in Kirchenkreisen und -gemeinden zu beraten. Bis 2050 will die Landeskirche klimaneutral sein.

Gegen einen zentral verwalteten Fonds

Bezüglich der Finanzierung plädiert der Kirchenkreis Mecklenburg allerdings gegen einen von der Landeskirche zentral verwalteten Fonds. Stattdessen sollten sich die 13 Kirchenkreise in Eigenregie verpflichten, 0,8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für den Klimaschutz zu reservieren. Dies wären für Mecklenburg derzeit jährlich etwa 180.000 Euro.

Darüber hinaus sprachen sich die Mecklenburger Synodalen dafür aus, bereits laufende Klimaschutzinitiativen anzurechnen. In Mecklenburg gibt es bereits ein Kirchliches Energiewerk, einen CO2-Einsparfonds für Klimaschutzmaßnahmen und den Beschluss zur Einführung eines Energiecontrollings.

Außerdem wurden der Kirchenkreissynode in Güstrow Überlegungen für eine eigene Mecklenburger privatrechtliche Klimaschutzstiftung vorgestellt, über deren Gründung aber voraussichtlich erst im November entschieden wird. Danach sollen zwei Millionen Euro als Gründungskapital aus dem Vermögen des Kirchenkreises eingesetzt werden.

Davon sollen 40 Prozent (800.000 Euro) für den Kauf von Windenergieanlagen eingesetzt werden. Die Stiftung soll unter anderem die energetische Sanierung kirchlicher Gebäude, die Elektromobilität und Klimaschutzprojekte in Partnerkirchen fördern. Kritisch angefragt wurde unter anderem, ob die Gründung einer solchen Stiftung wirklich sinnvoll ist, weil die Gelder durch den Stiftungszweck auf lange Zeit gebunden seien. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung federführend in den Rechtsausschuss überwiesen.

Wismarer Propst wiedergewählt

Außerdem gab es auf der Synode eine Wahl: Der Wismarer Propst und Vorsitzende des Mecklenburger Kirchenkreisrates, Karl-Matthias Siegert, ist als Wismarer Propst wiedergewählt worden. Die Synode votierte in Güstrow mit sehr großer Mehrheit für den evangelischen Theologen. Der laufende Berufungszeitraum von des 60-Jährigen endet am 1. Mai 2016. Durch die jetzt erfolgte Wiederwahl wird er auch danach als Propst tätig sein, allerdings nur für etwa eineinhalb Jahre bis Ende Oktober 2017.

Grund dafür ist, dass der promovierte Theologe zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand gehen will. Deshalb gab es jetzt auch kein Besetzungsverfahren, sondern der Kirchenkreisrat hatte der Synode die Wiederwahl Siegerts vorgeschlagen. 39 Synodale stimmten mit Ja, fünf mit Nein. Zudem gab es eine ungültige Stimme.

Die Neustrelitzer Pröpstin Christiane Körner (57) erklärte dagegen vor der Synode, dass sie nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen wird. Ihr Berufungszeitraum endet im Juli 2016. Für die Wiederbesetzung der Neustrelitzer Propststelle wird es deshalb ein Besetzungsverfahren geben.

Neue Stelle für Flüchtlingsarbeit

Die Flüchtlingsarbeit will der Kirchenkreis ausbauen. Die Synode beschloss, baldmöglichst eine auf fünf Jahre begrenzte, halbe Referentenstelle für die Flüchtlingsarbeit einzurichten. Die Stelle soll durch die Nordkirche refinanziert werden. Seit Februar gibt es in Mecklenburg bereits eine bis 1. April 2018 befristete Projektpfarrstelle für diesen Arbeitsbereich. Mecklenburg war damit der erste Kirchenkreis in der Nordkirche, der solch eine Pfarrstelle einrichtete.

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