Medienanstalt: Sonderregelung für Live-Streamings verlängert
17. April 2020
Für die Live-Übertragung von kulturellen und religiösen Ereignissen im Internet gilt nach Angaben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) derzeit eine Sonderregelung, so dass sie auch ohne eine rundfunkrechtliche Zulassung möglich sind. Aufgrund der andauernden Corona-Krise wurde diese Sonderregelung nun bis zum 31. August verlängert.
Vereinfachtes Anzeigeverfahren von Live-Streamings:MA HSH aktuell.nordkirche.de
Live-Streamings ermöglichten den Menschen trotz der Einschränkungen einen Zugang zu Theateraufführungen, Konzerten, Lesungen, Bildungsangeboten und Gottesdiensten. Voraussetzung für Live-Streamings ist lediglich vorab eine formlose Anzeige per E-Mail bei der MA HSH. Bereits erteilte Genehmigungen verlängern sich automatisch bis zum 31. August.