Nordkirche beschließt Geschlechtergerechtigkeitsgesetz
21. September 2013
Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche hat sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Ämtern, Diensten und Aufgaben ausgesprochen. Ein entsprechendes Geschlechtergerechtigkeitsgesetz hat die Landessynode am 20. September in Lübeck-Travemünde verabschiedet. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe der Kirche auf allen Ebenen - so heißt es in der Begründung des neuen Gesetzestextes.
Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Männern und Frauen wahrzunehmen und zu berücksichtigen, ermögliche echte Partizipation und sei die Grundlage für gerechtes Handeln, heißt es darin weiter. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht ebenfalls im Fokus der Rechtsregelung. Dies soll vor allem für Leitungspositionen Konsequenzen haben.
Das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz regelt unter anderem, dass bei gleicher Qualifikation Bewerber oder Bewerberinnen eingestellt werden sollen, deren Geschlecht im Arbeitsbereich unterrepräsentiert ist. Familienzeiten in der Biografie werden als Qualifikationskriterium anerkannt.
„Kirchliche Strukturen müssen so verändert werden, dass Frauen wie Männer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können“, betonte Margrit Semmler, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche.
„Das generelle Anliegen des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes ist es, ein Umdenken in den Köpfen zu erzeugen und eine gleichmäßige und -wertige Besetzung auf allen Ebenen und in allen Bereichen zwischen Frauen und Männern anzustreben“, hob Kirchenleitung-Mitglied Henning von Wedel hervor.
Das verabschiedete Geschlechtergerechtigkeitsgesetz orientiert sich neben bisherigen kirchlichen Reglungen auch am Standard der Gleichstellungsgesetze anderer Landeskirchen, des Bundes und der Länder.