Landesbischof Ulrich: „Gemeinsamen Weg in Zeugnis und Dienst festigen“

Nordkirche und Gemeinschaftsverbände unterzeichnen Vertrag

Landesbischof Gerhard Ulrich (vorne) und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (4.v.l.) besiegelten für die Nordkirche den Partnerschaftsvertrag mit den Vertretern der Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbände
Landesbischof Gerhard Ulrich (vorne) und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (4.v.l.) besiegelten für die Nordkirche den Partnerschaftsvertrag mit den Vertretern der Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbände

29. Juni 2015 von Maren Warnecke

Schwerin/Kiel. Gerhard Ulrich, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), und Dr. Hans-Jürgen Abromeit, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, haben heute (29. Juni) im Landeskirchenamt in Kiel gemeinsam mit Vertretern der drei landeskirchlichen Gemeinschaftsverbände in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Vorpommern den ersten gemeinsamen Vertrag zur Regelung der Beziehungen nach Gründung der Nordkirche Pfingsten 2012 unterzeichnet.

Landesbischof Gerhard Ulrich: "Die Nordkirche bringt damit zum Ausdruck, wie wichtig ihr das besondere Profil der Gemeinschaft ist und wie unverzichtbar dieses Profil für die Vielfalt ist, mit der wir unseren missionarischen Auftrag wahrnehmen." Der Vertrag sei ein wichtiger Impuls, den gemeinsamen Weg in Zeugnis und Dienst zu festigen, so Ulrich weiter: "Zugleich hoffe ich, dass durch diesen Vertrag auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der drei Verbände und ihrer Mitglieder in der Nordkirche gestärkt wird." Das bekräftigte Inspektor Thomas Hohnecker vom Verband der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein im Namen der drei Verbände: "Unsere Mitglieder und Mitarbeitende fühlen sich ganz selbstverständlich als Glieder der evangelisch-lutherischen Kirche."

Zusammengehörigkeitsgefühl stärken

Der Vertrag zwischen der Nordkirche und den drei Gemeinschaftsverbänden konkretisiert in Zukunft die Praxis der Amtshandlungen, der Seelsorge und des Konfirmandenunterrichtes. So erfolgt zum Beispiel die Berufung der Predigerinnen und Prediger der Gemeinschaft zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung durch die zuständige Bischöfin oder den zuständigen Bischof der Nordkirche. Vereinbart wurden außerdem regelmäßige Konsultationen und gegenseitige Einladungen zu Konventen und Fortbildungsangeboten. Der Text zum gemeinsamen Vertrag zwischen den drei landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden und der Nordkirche wird im August im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.

Hintergrund

Der Verband der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein, der Landeskirchliche Gemeinschaftsverband Vorpommern und der Mecklenburgische Gemeinschaftsverband sind organisatorisch und finanziell selbstständige Werke innerhalb der Nordkirche. Die Arbeit der Gemeinschaftsverbände ist stark durch ehrenamtliches Engagement geprägt und wird durch freiwillige Beiträge der Mitglieder und durch Spenden finanziert.

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