Tagung der Landessynode beendet:

Präses Dr. Tietze: „Nordkirche wird sich weiter profilieren“

Präses der Landesynode Dr. Andreas Tietze
Präses der Landesynode Dr. Andreas Tietze© Andreas Salomon-Prym / Nordkirche

21. September 2013 von

Lübeck-Travemünde - Mit dem Beschluss eines Diakoniegesetzes und eines Kirchengesetzes zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist heute (21. September) die dritte Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in Lübeck-Travemünde zu Ende gegangen. Drei Tage lang hatten sich die 156 Synodalen der Nordkirche mit Kirchengesetzen und Positionen befasst.

Der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, war insbesondere von der inhaltlichen Arbeit zur Themenfindung begeistert: „Aus den Diskussionen haben sich weitere Aufträge für die kommenden Jahre ergeben, mit denen sich die Nordkirche weiter profilieren wird.“ Als Beispiele nannte Tietze Themen der Gemeindearbeit und der Kirche im ländlichen Raum, Positionierungen zum Thema „Kirche und Gesellschaft“ und Fragen der Wirtschaftsethik.

In einer Erklärung zum 75. Jahrestag des „Novemberpogroms“ 1938 äußerte die Landessynode heute „Scham darüber, dass auch die ehemaligen Landeskirchen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Ausgrenzung, Diskriminierung, Vertreibung und schließlich Ermordung ihrer jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen weithin geschwiegen haben, dass sie Gewalt teilweise sogar billigten und sich durch eigene rassistische Rechtssetzung schuldig machten.“ Christliche Verkündigung und Lehre dürften nie mehr dem Antisemitismus Vorschub leisten.

Die Landessynode verabschiedete zudem das Diakoniegesetz der Nordkirche. Es besagt, dass die Diakonie am Auftrag der Kirche Teil hat, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Im Einzelnen regelt es die Zuordnung selbstständiger diakonischer Werke und Einrichtungen zur Nordkirche.

Für eine „gleichberechtigte Teilhabe an Ämtern, Diensten und Aufgaben“ hat die Synode ein Geschlechtergerechtigkeitsgesetz beschlossen. Es regelt beispielsweise, dass bei gleicher Qualifikation derjenige Bewerber beziehungsweise diejenige Bewerberin auf eine Stelle eingestellt werden soll, dessen Geschlecht in diesem Arbeitsbereich unterrepräsentiert ist. Familienzeiten in der Biografie werden außerdem als Qualifikationskriterium anerkannt.

Bereits am Freitag hatte die Landessynode eine klare Position zur Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa bezogen. Die Nordkirche fordert ein gerechtes und humanitäres Bleiberecht und ein Ende der europäischen Abschottungspolitik.

Vertagt werden mussten aus Zeitgründen die zweiten Lesungen zweier Kirchengesetze – sie sollen im November endgültig beschlossen werden. Präses Dr. Tietze kündigte bereits für das nächste Jahr fünf Tagungen an, beginnend mit der Klimasynode im Februar. 

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