9. Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde beendet:

Präses Tietze: „Basisdemokratische und transparente Haushaltsarbeit“

Nordkirchensynode in Lübeck-Travemünde beendet
Nordkirchensynode in Lübeck-Travemünde beendet© epd-bild / Jens Schulze

22. November 2014 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. In Lübeck-Travemünde ist heute Nachmittag (22. November) die neunte Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) beendet worden. Drei Tage lang hatten sich die 156 Synodalen in Lübeck-Travemünde mit Haushalt, Kirchengesetzen und verschiedenen Berichten befasst. Im Mittelpunkt stand heute der landeskirchliche Haushalt für das Jahr 2015 mit gesamtkirchlichen Einnahmen von insgesamt rund 489 Millionen Euro.

Dr. Andreas Tietze, Präses der Landessynode: „Der Haushalt 2015 wurde mit großer Mehrheit verabschiedet, trotz einer lebendigen und bisweilen kritischen Diskussion. Diese basisdemokratische und transparente Haushaltsarbeit ist vorbildlich und nimmt die nachfolgenden Generationen in den Blick.“

Zuvor hatte die Kirchenleitung die Landessynode über ihren Beschluss informiert, das Gebäude des Landeskirchenamtes der Nordkirche zu sanieren und zu erweitern. In dem in den fünfziger und siebziger Jahren errichteten Gebäude in der Dänischen Straße (Kiel) ist mit dem Landeskirchenamt (LKA) die oberste Verwaltungsbehörde der Nordkirche mit den meisten ihrer neun Dezernate (Verwaltungsbereiche) untergebracht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist für das Vorhaben ein Kreditrahmen von zurzeit 13 Millionen Euro beschlossen worden. Sollte sich im Zuge der Planungen ein größerer Finanzierungsbedarf ergeben, wird sich die Landessynode erneut damit befassen.

„Kirche im Dialog, Kirche mit einer Mission – Streiflichter einer Suchbewegung“ – unter dieses Thema haben die Bischöfe im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Dr. Andreas von Maltzahn und Dr. Hans-Jürgen Abromeit, heute ihren gemeinsamen Bericht auf der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gestellt. Dabei gingen die beiden Theologen auf die Herausforderungen und Chancen ein, die die Begegnung mit Menschen ohne konfessionelle Bindung bietet.

In zweiter Lesung haben die Synodalen mehrere Kirchengesetze beschlossen, darunter ein einheitliches Pastorenvertretungsgesetz für die rund 1.700 Pastorinnen und Pastoren in der Nordkirche, das im Juni 2015 in Kraft treten soll. Die Pastorinnen- und Pastorenvertretung vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Pastorinnen und Pastoren. Das Kirchengesetz über die Bildung der Kammer für Dienste und Werke regelt die kirchenpolitische Vertretung aller landeskirchlichen Dienste und Werke, wie im Artikel 120 der Verfassung der Nordkirche definiert. Das ebenfalls auf der Synodentagung beschlossene Zweite Verfassungsänderungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beinhaltet eine Veränderung bei der Zusammensetzung der Kammer für Dienste und Werke der Nordkirche. Danach können künftig auch kirchenkreisliche Regionalzentren der Dienste und Werke sowie das Pastoralkolleg und das Predigerseminar in Ratzeburg ihre Vertreter in die Kammer entsenden.

Beschlossen wurde heute auch die Einrichtung eines Fonds „Kirche und Tourismus”. Der Fonds dient der Förderung der kirchlichen Tourismusarbeit, soll für zehn Jahre angelegt werden und bis zu 4,5 Millionen Euro enthalten – je nach Höhe der in der Haushaltsplanung 2014 nicht einkalkulierten Mehreinnahmen der Landeskirche. Im Gebiet der Nordkirche ist von rund 100 Millionen Übernachtungen jährlich auszugehen. Für die Kirchengemeinden in Tourismusregionen bedeutet dies, dass die Zahl der Menschen, die bei ihnen zu Gast sind, um ein Vielfaches höher ist als die ihrer Gemeindemitglieder. Dabei belegen Tourismusanalysen, dass unter den Gästen ein großes Interesse besteht, mit der Kirche in Kontakt zu kommen, beispielsweise durch Kirchenbesichtigungen, Gottesdienste, Kirchenkonzerte, Führungen und Ausstellungen sowie Amtshandlungen. Mit den Finanzmitteln sollen Gemeinden in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden, in denen während der Tourismussaison besonders viele Urlauber zu Gast sind. Gefördert werden neue oder bestehende Projekte und Maßnahmen mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent des Gesamtaufwands. Dazu Präses Tietze: „Die Nordkirche ist die Urlauberkirche Nummer eins in Deutschland. Ich begrüße es, dass die Synode sich für die Einrichtung eines Fonds entschieden hat.“

Den Wettbewerb um „Gemeindebriefpreis der Nordkirche“ hat die Kirchengemeinde Lauenburg/Elbe (Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg) gewonnen. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert und wurde am Freitagabend verliehen. Der zweite Preis, dotiert mit 500 Euro, ging an die Kirchengemeinde Kessin bei Rostock (Kirchenkreis Mecklenburg). Den dritten Preis (250 Euro) erhielt der gemeinsame Gemeindebrief der vier Stralsunder Kirchengemeinden Heilgeist-Voigdehagen, Luther-Auferstehung, St. Marien und St. Nikolai (Kirchenkreis Pommern). Insgesamt wurden zehn Preise vergeben.

Ebenfalls am Freitag hatte Bischöfin Kirsten Fehrs (Sprengel Hamburg und Lübeck) über den veröffentlichten Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen berichtet. Die Nordkirche hat mit der Umsetzung des vorläufigen Zehn-Punkte-Planes der Ersten Kirchenleitung gegen sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen begonnen. Die Fachstelle „Wendepunkt e.V.“ mit Sitz in Elmshorn ist ab sofort als „Unabhängige Ansprechstelle bei Fragen sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen“ (UNA) tätig. Die Ansprechstelle steht mit unabhängiger Beratung allen Menschen zur Verfügung, die in einer Einrichtung der Nordkirche mit sexualisierter Gewalt in Berührung gekommen sind. Das gilt vornehmlich für die Opfer und deren Angehörige, aber auch für solche Menschen, die „etwas mitbekommen“ haben oder für kirchliche Mitarbeiter.   

Weitere Informationen im Internet: <link https: www.nordkirche.de link-intern>www.nordkirche.de/nordkirche/landessynode.html

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