Rückkehr zu Gottesdiensten rückt in vielen Bundesländern näher
28. April 2020
Sogar an Ostern, dem höchsten Feiertag der Christenheit, blieben die Kirchen wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Nun will man in vielen Bundesländern unter strengen Hygieneauflagen bald wieder zu einem geregelten Gottesdienstangebot zurückkehren.
Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald wieder für Gottesdienste öffnen. So dürfen in Mecklenburg-Vorpommern ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden, wie Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) am Dienstag in Schwerin mitteilte.
"Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben mit dem notwendigen Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist. Allerdings muss den hohen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werden", so Hoffmeister.
Teilnehmerlisten und Mindestabstand
Um die Corona-Infektionsgefahr einzudämmen, ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche erlaubt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gläubigen müsse eingehalten werden, erklärte Hoffmeister. Für jede Zusammenkunft in den Gotteshäusern müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Masken zu tragen, werde dringend empfohlen. Der Islamische Bund hat sich laut Hoffmeister entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten.
Auch in Schleswig-Holstein können aller Voraussicht nach vom 4. Mai an unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden. Alle Beteiligten hätten ein großes Interesse daran, so bald wie möglich den Zugang zu Gottesdiensten und Seelsorge wieder zu ermöglichen, sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) am Dienstag nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Religionsgemeinschaften. Schleswig-Holstein werden sich den Regelungen anschließen, die in dieser Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart werden sollen.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) kündigte an, dass ab 4. Mai in seinem Bundesland wieder religiöse Feiern möglich sein sollen. Ebenso lässt die hessische Landesregierung ab Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste zu. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg haben ebenfalls beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Regierungschefs von Bund und Ländern beraten Donnerstag
Die Bundesregierung bemüht sich derweil weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Feiern. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen.