Landessynode stimmt mit großer Mehrheit für Neuordnung und liturgische Handreichung

Segnung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschlossen

© Maren Warnecke / Nordkirche

29. September 2016 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (29. September) eine Neuordnung der Segnung von Menschen in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beschlossen. Danach findet die Segnung wie eine kirchliche Trauung in öffentlichen Gottesdiensten statt. Sie gilt ebenso als kirchliche Amtshandlung und ist in ein Kirchenbuch einzutragen.

Die Landessynode empfiehlt den Kirchengemeinden der Nordkirche die mit dem Beschlussvorschlag vorgelegte „Erklärung zur Neuordnung der Segnung Eingetragener Lebenspartnerschaften in der Nordkirche“. Auf der Grundlage der Erklärung haben die Synodalen zudem – als Unterstützung der entsprechenden Gottesdienste – eine liturgische Handreichung zu Segnungsgottesdiensten für Menschen in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft beschlossen. Diese ist an der Agende (Gottesdienstordnung) zur kirchlichen Trauung orientiert und werde zur Nutzung empfohlen, bis eine entsprechende Agende der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vorliege.

Hat eine Segnung vor Inkrafttreten dieser Regelung bereits stattgefunden, kann der Eintrag ins Kirchenbuch sowie die Ausstellung der Urkunde in den kommenden drei Jahren in der betreffenden Kirchengemeinde beantragt werden. Lehnt eine Pastorin oder ein Pastor nach Beratung im Kirchengemeinderat eine Segnung im Gottesdienst ab, informiert sie beziehungsweise er die zuständige Pröpstin oder den Propst. Diese sorgen dann für die gottesdienstliche Feier der Segnung.

Landesbischof Gerhard Ulrich verwies in seiner Einbringung auf das Evangelium und das biblische Zeugnis: „Es sind Impulse des Evangeliums selbst, die dazu führen, dass wir unsere Auslegung und unser Verständnis des Evangeliums immer wieder kritisch überprüfen und diskutieren. Gerade angesichts der Kritik, man würde mit einer veränderten kirchlichen Haltung nur dem Zeitgeist folgen, ist uns in den Beratungen der Ersten Kirchenleitung die biblische Aussage des Apostels Paulus wichtig geworden, der im Galaterbrief schreibt: ‚Ihr seid alle Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben in Christus Jesus. Ihr alle nämlich, die ihr auf Christus getauft wurdet, habt Christus angezogen. Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Sklave noch Freier, da ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.‘“ (Galater 3, 26-28)

In seiner Einbringung der Beschlussvorlage der Kirchenleitung ging Landesbischof Ulrich auf die Weiterentwicklung des staatlichen Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Zudem rief er die Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung gleichgeschlechtlich liebender Frauen und Männer in Erinnerung, zu der die „jahrhundertelange Verdammung weiblicher und männlicher Homosexualität durch Theologie und Praxis der Kirche“ beigetragen habe. Bereits im Jahr 2000 hat die Landessynode der damaligen Nordelbischen Kirche dies als Schuld bekannt und Gott und die betroffenen Menschen dafür um Vergebung gebeten.

Ulrich betonte, dass mit der Öffnung für eine Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften „keine Entwertung der Ehe“ einhergehe: „Wir sind und bleiben überzeugt von der Prägekraft der Ehe, wie die Bibel von ihr spricht – eine Prägekraft auch für andere Lebensformen im Blick auf Treue, Verantwortung, Verbindlichkeit.“

Anfang 2014 hatte die Erste Kirchenleitung das Landeskirchenamt beauftragt, eine einheitliche Regelung für die Segnung von Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften zu entwerfen. Seit September 2014 galt übergangsweise die Regelung der ehemaligen Nordelbischen Kirche in der gesamten Nordkirche.

Darüber hinaus stimmte die Landessynode einem Antrag des Hamburger Synodalen Sieghard Wilm zu, einen synodalen Themenprozess einzuleiten mit dem Arbeitstitel „Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“. Das Synodenpräsidium wurde beauftragt, eine entsprechende Vorbereitungsgruppe zur Steuerung des Prozesses einzusetzen. Die im Verlauf der Synodendiskussion vorgetragenen Gesichtspunkte werden dabei aufgegriffen. Ziel des Prozesses ist die Vorbereitung einer entsprechenden Themensynode.

Präses Dr. Andreas Tietze sagte nach der Abstimmung: „Ich bin beeindruckt von der heutigen Entscheidung, die mit überwältigender Mehrheit getroffen wurde. Sie ist ein weiterer Meilenstein in der Arbeit dieser Landessynode. Die Debatte war von großem Respekt geprägt – auch angesichts unterschiedlicher Positionen. Das Ziel, Diskriminierungen abzubauen sowie miteinander im Gespräch zu bleiben, wurde erreicht. Wir bleiben weiter dran an den Themen Vielfalt, Lebensweisen und Familienformen unter Gottes Segen. Ich freue mich schon auf die heute beschlossene Themensynode.“

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