Gottesdienst zum Auftakt der Wahlsynode:

Vize-Präses Baum: Leidensgeschichte Jesu gilt es auszuhalten

Schleswiger Dom
Schleswiger Dom© iStockphoto, Angelika Stern

11. April 2014 von Mathias Benckert

Schleswig. Am heutigen Nachmittag (11. April) hat die Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) mit einem Gottesdienst im Schleswiger Dom begonnen.

Nach dem Gottesdienst steht die Wahl einer neuen Bischöfin bzw. eines neuen Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein auf der Tagesordnung.

Pastor Thomas Baum, Vize-Präses der Landessynode, erinnerte in seiner Predigt an die Leidensgeschichte Jesu. Er sagte: „Es ist unbequem, das Leiden Jesu auszuhalten, anzusprechen und anderen heute das grausame und unfassbare Geschehen zu erklären. Mit seinem Leiden hat Jesus als Gottes Sohn das durchlebt, was das Menschsein ausmacht, und dazu gehören auch Verzweiflung, Angst und Tod. Jesus hat sich da hineingegeben und ist nicht davor geflohen.“

Weiter sagte Baum: „Wir sind eine Kirche, die das Leiden Jesu genauso wenig ausblenden will wie die Not der Menschen. Unsere Nächsten wollen und sollen wir lieben und unterstützen, ob sie nun jung oder alt, Frau oder Mann sind. Wir stehen ihnen bei in ihrem persönlichen Leiden oder im Leiden an einer gesellschaftlichen Situation.“ Es erfülle die Kirche dabei auch mit Dankbarkeit, wenn sie etwas erreicht, vor allem, wenn es im Verbund mit anderen geschieht, wenn viele Helfende und Unterstützende Veränderungen zum Guten erreichen, so Baum.

Nach dem Gottesdienst wird die Tagung der Landessynode mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Wahl einer neuen Bischöfin bzw. eines neuen Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein“ fortgesetzt. Gegen 18 Uhr wird der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, den Wahlvorschlag vor den Synodalen begründen. Ab 18.15 Uhr wird sich zunächst die Kandidatin Pröpstin Elfriede Knotte der Landessynode vorstellen bevor sich anschließend der Kandidat Bischofsvertreter Gothart Magaard präsentiert. Beide haben dazu je 20 Minuten Zeit. Gegen 19 Uhr beginnt die Wahlhandlung.

Das Wahlverfahren ist geregelt im Bischofswahlgesetz der Nordkirche. Damit die Landessynode beschlussfähig ist, müssen mindestens zwei Drittel der insgesamt 156 Mitglieder anwesend sein. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigt. Wird die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so sind weitere Wahlgänge vorgesehen. Nach dem dritten Wahlgang würde die Kandidatin beziehungsweise der Kandidat mit der geringeren Stimmenzahl ausscheiden. Auch die verbleibende Kandidatin beziehungsweise der Kandidat benötigt nun aber noch die Stimmen der Mehrheit der Synodalen. Das bedeutet: Es werden in jedem Fall mindestens 79 Stimmen für die Wahl zur Bischöfin/zum Bischof benötigt – unabhängig davon, ob alle 156 Synodalen anwesend sind.

Der Sprengel Schleswig und Holstein ist mit mehr als einer Million evangelischer Christinnen und Christen der größte in der Nordkirche. Zu ihm gehören die acht Kirchenkreise Altholstein, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön-Segeberg, Rantzau-Münsterdorf, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark mit insgesamt 365 Kirchengemeinden.

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