Präses Hillmann: "Ich freue mich auf zwei profilierte Pastoren für die Wahl"

Zwei Kandidaten stehen zur Wahl ins bischöfliche Amt im Sprengel Mecklenburg und Pommern

Die beiden Kandidaten für das Bischofsamt im Sprengel Mecklenburg und Pommern: Christian Behr (l.) und Tilman Jeremias
Die beiden Kandidaten für das Bischofsamt im Sprengel Mecklenburg und Pommern: Christian Behr (l.) und Tilman Jeremias © Steffen Giersch, Daniel Vogel; Montage: Nordkirche

25. Januar 2019 von Maren Warnecke

Kiel/Greifswald. Für die Wahl zum Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gibt es keine weiteren Kandidaturen. Das gab die Präses der Landessynode, Ulrike Hillmann, heute (25. Januar) bekannt. Die 156 Mitglieder der Landessynode haben auf eine Benennung weiterer Kandidaten und Kandidatinnen verzichtet.

Somit treten bei der Wahl am Freitag, 1. März, Christian Behr, 1. Pfarrer an der Kreuzkirche Dresden und Superintendent des Kirchenbezirkes Dresden Mitte (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens), und Tilman Jeremias, Pastor für Mission und Ökumene des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg (Nordkirche), an. Die Mitglieder der Landessynode werden sich zur Wahl im Dom St. Nikolai zu Greifswald versammeln. Dort beginnt um 10.30 Uhr der Gottesdienst zum Auftakt des Wahlvorgangs. Eine kurze Vorstellung der beiden Kandidaten und die Wahl schließen sich an.

Weitere Informationen zu den Kandidaten und zur Wahl finden Sie hier

Präses Ulrike Hillmann: „Zur Wahl einer bischöflichen Person im Sprengel Mecklenburg und Pommern werden jetzt Christian Behr und Tilman Jeremias antreten. Der entsprechende Wahlvorschlag des Vorbereitungsausschusses unter der Leitung meines Vorgängers Andreas Tietze hat allgemeine Akzeptanz gefunden; aus dem Kreis der Synodalen sind keine weiteren Nominierungen erfolgt. Ich danke allen, die an diesem Findungsprozess mitgewirkt haben, sehr herzlich und freue mich, in den kommenden Wochen in Greifswald und Schwerin zwei profilierte Pastoren für die Wahl vorstellen zu können.“

Gestern war die nach dem Bischofswahlgesetz (Paragraph 5, Absatz 3) gesetzte Frist abgelaufen, wonach weitere Kandidatinnen und Kandidaten von den Synodalen benannt werden können, wenn sie von einem Viertel der gesetzlichen Mitglieder der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sind. Ein solcher Vorschlag muss spätestens fünf Wochen vor der Wahlsitzung bei der Präses der Landessynode eingehen.

Gottesdienste in Greifswald und Vorträge in Schwerin

Vor dem Wahltermin werden sich Superintendent Christian Behr und Pastor Tilman Jeremias der Öffentlichkeit jeweils mit einem Gottesdienst im Dom zu Greifswald und mit einem Vortrag zu einem selbst gewählten Thema im Festsaal des Landeskirchenamtes, Außenstelle Schwerin, vorstellen.

Folgende Vorstellungsgottesdienste sind im Dom zu Greifswald vorgesehen: mit Superintendent Christian Behr  am Sonntag, 3. Februar (14 Uhr), und mit Pastor Tilman Jeremias am Sonntag, 10. Februar (14 Uhr). Im Anschluss stehen die beiden  Kandidaten für Nachgespräche zur Verfügung.

Jeweils wenige Tage danach präsentieren sich beide mit selbst gewählten Vortragsthemen im Landeskirchenamt der Nordkirche, Außenstelle Schwerin, Münzstraße 8-10, der Öffentlichkeit: Christian Behr am 6. Februar (19 Uhr) und Tilman Jeremias am 21. Februar (19 Uhr).

Bis zum Ablauf der Amtsperiode der Ersten Kirchenleitung im September 2019 nehmen gemäß Einführungsgesetz zur Verfassung zwei Bischöfe dieses Amt wahr. Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit, Greifswald, übt das Amt bis zu diesem Termin aus. Bischof Dr. Andreas v. Maltzahn, Schwerin, tritt bereits zum 1. Mai 2019 ein neues Amt als Studienleiter für Gottesdienst und Homiletik (Predigtlehre) am Prediger- und Studienseminar der Nordkirche in Ratzeburg an.

Hintergrund: Nordkirche

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist mit über 2 Millionen Gemeindegliedern die fünfgrößte Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Flächenmäßig ist sie die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland; ihr Gebiet reicht von der dänischen bis zur polnischen Grenze. Zur Nordkirche gehören ca. 1.000 Kirchengemeinden mit fast 1.900 Kirchen und Kapellen. Sitz des Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern ist laut Verfassung der Nordkirche Greifswald. Die Predigtstätte des Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern ist der Dom zu Greifswald.

 

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