Kirche und Politik

Bäderregelung: Verhandlungen abgeschlossen

Bäderregelung: Verhandlungen abgeschlossen (Symbolbild)
Bäderregelung: Verhandlungen abgeschlossen (Symbolbild)© iStockphoto, Olga Mirenska

29. April 2013 von Simone Viere

Kiel. In Schleswig-Holstein sind die Verhandlungen über die neue Bäderverordnung jetzt abgeschlossen worden. Das teilte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) gemeinsam mit dem Schleswiger Bischofsbevollmächtigten Gothart Magaard und der Leiterin des Katholischen Büros, Beate Bäumer, mit.

Offiziell verkündet werden soll die neue Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Mai, in Kraft treten wird sie am 15. Dezember. Am 17. Dezember beginnt dann die neue Bäderregelungssaison.

Magaard und Bäumer versicherten, dass die Kirchen nach der Verkündung der Neuregelung am 30. Mai ihren gemeinsamen Normenkontrollantrag gegen die bestehende Bäderverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig zurücknehmen. Damit wäre eine gerichtliche Klärung vom Tisch. Peter Michael Stein, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein, begrüßte das Ende des dreieinhalbjährigen Verhandlungsmarathons. Die angekündigte Rücknahme des Normenkontrollantrags sei die Voraussetzung für die Wirtschaft, "den schmerzhaften Kompromiss" zu akzeptieren.

"Schmerzhafter Kompromiss" - Saison für Geschäftsöffnungen wird verkürzt

Nach der Neuregelung wird die Saison für die Geschäftsöffnungen auf den Zeitraum von 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober verkürzt. Bisher dürfen Läden in mehr als 90 Ferienorten vom 15. Dezember bis 31. Oktober durchgehend sonntags ihre Waren anbieten. Auch die Öffnungszeiten werden eingeschränkt. Bislang können die Geschäfte acht Stunden in der Zeit von 11 bis 19 Uhr ihre Türen öffnen. Künftig sollen sechs Stunden erlaubt sein, ebenfalls im Zeitrahmen von 11 bis 19 Uhr. Zusätzlich können Kommunen aus besonderem Anlass zwei Extra-Sonntage freigeben, etwa beim nordfriesischen Biikebrennen im Februar.

Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Fachmärkten für Elektrogroßgeräte.

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