Predigt beim Festgottesdienst

Bischof von Maltzahn: Christen sollen für Flüchtlinge eintreten

Bischof von Maltzahn setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen ein
Bischof von Maltzahn setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen ein© epd / Hanno Gutmann

08. August 2014 von Timo Teggatz

Schwerin/Augsburg. Für die Rechte von Flüchtlingen sollten alle Christen eintreten. Das fordert Bischof von Maltzahn, der die Predigt beim Gottesdienst zum Augsburger Friedensfest hielt. Auch Jesus selbst sei ein Flüchtlingskind gewesen.

Der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn hat die Christen dazu aufgerufen, für die Rechte von Flüchtlingen einzutreten. "Gott hat die Fremden lieb und erwartet das auch von uns", sagte von Maltzahn am Freitag in Augsburg. Der Bischof für den Sprengel Mecklenburg und Pommern hielt dort die Predigt beim Festgottesdienst zum Augsburger Friedensfest.

Christen dürften sich mit Blick auf die Flüchtlingsproblematik nicht mit dem Gegebenem abfinden, betonte von Maltzahn laut Predigtext: "Setzt euch nicht zur Ruhe, solange ungerechte Verhältnisse Menschen dazu nötigen, ihre Heimat zu verlassen. Gewöhnt euch nicht daran, dass tausende und abertausende Flüchtlinge Leib und Leben riskieren, um ein Leben mit Zukunft zu erlangen."

"Seid gastfreundlich zu Flüchtlingen!"

Er erinnerte daran, dass Jesus selbst ein Flüchtlingskind in Ägypten gewesen sei. Deshalb sei es auch heute nötig, zu Flüchtlingen gastfreundlich zu sein und "unverkrampft und freizügig" mit der eigenen Heimat umzugehen. "Wir müssen da nichts ängstlich hüten", meinte von Maltzahn. "Darum: Seid gastfrei mit dem, was euch Heimat ist."

Beim Friedensfest wird in diesem Jahr auch der Träger des Augsburger Friedenspreises bekanntgegeben. Der Preis wird alle drei Jahre an Persönlichkeiten vergeben, "die sich um ein tolerantes und friedfertiges Miteinander der Kulturen und Religionen verdient gemacht haben".

Das Augsburger Friedensfest wird seit 1650 jedes Jahr am 8. August gefeiert. Damals wurde den evangelischen Christen in Augsburg nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges die Religionsfreiheit gewährt. Seit 1950 ist der 8. August ein gesetzlicher Feiertag, der nur für das Stadtgebiet Augsburg gilt.


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