Neuer Erlass: Asylbewerber dürfen sich freier bewegen
29. Januar 2014
Kiel. Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge dürfen sich ab sofort in Schleswig-Holstein freier bewegen als bisher. "Die Menschen können die Landesgrenze jetzt auch ohne besondere Erlaubnis überschreiten", sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD) am Mittwoch in Kiel. Er verwies dabei auf einen neuen Erlass des Innenministeriums. Die Ausländerbehörden sollen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Betreffenden den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung oder Duldung vorübergehend und ohne Erlaubnis verlassen dürfen.
Im vergangenen Jahr nahm Schleswig-Holstein über 3.700 Asylbewerber auf. Ein Jahr zuvor (2012) waren es 2.277. Die neue Regelung gilt für Menschen, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, so Breitner. In Einzelfällen kann die Erlaubnis versagt werden, beispielsweise wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Hamburg praktiziert seit kurzem eine ähnliche Regelung.
Erste Erleichterungen bereits 2011
Bis Mai 2011 konnten Betroffene ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt nur mit schriftlicher Erlaubnis der Behörde verlassen. Vor zweieinhalb Jahren hat das Land weitere Erleichterungen geschaffen. Seitdem dürfen sich Asylbewerber ohne besondere Erlaubnis in ganz Schleswig-Holstein aufhalten.