Schleswig-Holstein

Neuer Erlass: Asylbewerber dürfen sich freier bewegen

Mehr Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in Schleswig-Holstein (Symbolbild)
Mehr Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in Schleswig-Holstein (Symbolbild)© iStockphoto / Gerville Hall

29. Januar 2014

Kiel. Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge dürfen sich ab sofort in Schleswig-Holstein freier bewegen als bisher. "Die Menschen können die Landesgrenze jetzt auch ohne besondere Erlaubnis überschreiten", sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD) am Mittwoch in Kiel. Er verwies dabei auf einen neuen Erlass des Innenministeriums. Die Ausländerbehörden sollen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Betreffenden den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung oder Duldung vorübergehend und ohne Erlaubnis verlassen dürfen.

Im vergangenen Jahr nahm Schleswig-Holstein über 3.700 Asylbewerber auf. Ein Jahr zuvor (2012) waren es 2.277. Die neue Regelung gilt für Menschen, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, so Breitner. In Einzelfällen kann die Erlaubnis versagt werden, beispielsweise wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Hamburg praktiziert seit kurzem eine ähnliche Regelung.

Erste Erleichterungen bereits 2011

Bis Mai 2011 konnten Betroffene ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt nur mit schriftlicher Erlaubnis der Behörde verlassen. Vor zweieinhalb Jahren hat das Land weitere Erleichterungen geschaffen. Seitdem dürfen sich Asylbewerber ohne besondere Erlaubnis in ganz Schleswig-Holstein aufhalten.

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite