Diakonisches Werk

Neues Projekt: "Peers" stärken Behinderten bei Behördengängen den Rücken

25. Januar 2017 von Simone Viere

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein hilft verstärkt Menschen mit Behinderung, ihre Interessen gegenüber Ämtern und Behörden durchzusetzen. Nach einer rund einjährigen Planungsphase ist jetzt das Projekt "Auf Augenhöhe" gestartet worden. Ziel ist es, landesweit mit Hilfe sogenannter "Peers" die Betroffenen etwa bei Behördengängen zu beraten und zu begleiten, teilte Projektkoordinatorin Barbara Carstensen am Mittwoch in Kiel mit. In allen 15 Landkreisen und kreisfreien Städten sollen ehrenamtliche "Peers" ausgebildet und eingesetzt werden.

Derzeit sind bereits acht "Peers" vorwiegend im Kreis Schleswig-Flensburg im Einsatz. Das sind Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen, die eigene Erfahrungen im Hilfesystem haben, beispielsweise Werkstattbeschäftigte oder Angehörige. Sie werden speziell zu Teilhabebegleitern qualifiziert und können zudem rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. "Das ist für mich eine interessante ehrenamtliche Aufgabe", sagte Teilhabebegleiter Arne Schäpe.

In den kommenden Monaten sollen nun in weiteren Kreisen Teilhabebegleiter ausgebildet werden und zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden zusätzliche Beratungsstunden in Kiel und im Kreis Dithmarschen angeboten. Das Projekt "Auf Augenhöhe" hat zunächst eine Dauer von drei Jahren. Die Kosten von 200.000 Euro werden gemeinsam vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein und mehreren diakonischen Einrichtungen getragen.

"Auf Augenhöhe" - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bei dem Projekt geht es um Hilfeleistungen der öffentlichen Hand, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen sollen, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dazu gehören beispielsweise spezielle Bildungsangebote oder eine Begleitung im Wohnumfeld. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst mit dem Sozialleistungsträger wie Kommune oder Landkreis einen sogenannten Teilhabeplan erarbeiten. Dort wird der persönliche Hilfebedarf festgestellt.

In diesem Prozess erhalten die Betroffenen nun Unterstützung von den sachkundigen Helfern, den "Peers". "Sie sollen gewährleisten, dass die Leistungsberechtigten auf einem ähnlich hohen Wissens- und Informationsstand wie die Hilfeplaner bei den Behörden sind", betonte Carstensen. Sie verwies beispielsweise auf den Fall einer 48-jährigen psychischkranken Frau. Ihr wurde eine ambulante Betreuung vom Sozialhilfeträger zunächst verweigert. Mit Hilfe und Begleitung hat sie es nun geschafft, Einsicht in ihre Akte zu nehmen und den Widerspruch anwaltlich zu begründen. 

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