Nordkirche wählt neue Gemeinderäte – zwei Wochen lang
27. Februar 2015
Travemünde. Premiere in der Nordkirche: Die Wahl der Kirchengemeinderäte findet im kommenden Jahr zum ersten Mal über einen Zeitraum von zwei Wochen statt. Das hat die Synode befürwortet.
Die Gemeinden der Nordkirche werden im November 2016 ihre neuen Kirchengemeinderäte (früher: Kirchenvorstände) wählen. Erstmals wird es keinen festen Wahltermin, sondern einen Wahlzeitraum vom 13. bis 27. November geben, heißt es in dem neuen Wahlgesetz, das die Landessynode (Kirchenparlament) der Nordkirche in Travemünde mit großer Mehrheit befürwortete. Eine Online-Wahl ist aktuell nicht vorgesehen. Briefwahl ist weiterhin möglich.
Das neue einheitliche Wahlgesetz soll die unterschiedlichen Wahlgesetze in den drei ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern ablösen, die sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammengeschlossen haben. Knapp zwei Millionen Christen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind wahlberechtigt.
Wahlen kosten eine Million Euro
Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer gewählt werden möchte, muss allerdings erwachsen sein. Pastoren und Pastorinnen der Gemeinde werden nicht gewählt, sondern sind automatisch Mitglied des Gemeinderats. Die Kosten für die Wahl werden auf rund eine Million Euro veranschlagt.