Corona: Kabinett korrigiert Rahmenbedingungen für Gottesdienste
05. Mai 2020
Schleswig. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein ihren Erlass vom 1. Mai 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nachreguliert. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hatte sich kritisch über die in § 7 der Verordnung aufgeführte Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 15 m² pro Person geäußert und um eine Nachjustierung gebeten. Mit dem heutigen Beschluss wurde dieses Verhältnis nach unten auf 10 m² pro Person korrigiert.
Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, sagt dazu: „Wir begrüßen, dass die Landesregierung auf die Bedenken hinsichtlich der ursprünglichen 15 m² pro Person bei der Anzahl der Gottesdienstbesucher umgehend reagiert hat. Die neue Vorgabe mit einer Begrenzung auf 10 m² pro Person ist ein praktikabler Rahmen. Nun wird in unseren 500 Kirchengemeinden mit ihren großen Gotteshäusern und vielen kleinen Dorfkirchen geklärt, wie die vielfältigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen jeweils umgesetzt werden können. Uns ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie als Ausdruck christlicher Nächstenliebe ureigenes Interesse.
Es ist für alle eine sehr gute Nachricht, dass auch Trauergottesdienste, Trauungen und Taufe wie alle Gottesdienste unter den gleichen begrenzenden Bedingungen wieder möglich sind.
In vielen Gemeinden bereiten die Menschen jetzt den ersten Gottesdienst in ihrer Kirche nach langer Zeit vor, ob am kommenden Sonntag oder später. Manche planen zu Himmelfahrt einen Gottesdienst im Freien, so wie es vielerorts eine gute Tradition ist.“