Diakonie zieht Verfassungsklage zum Kita-Gesetz zurück
10. August 2012
Greifswald/Schwerin. Die Diakonie hat am Donnerstag, 9.8., ihre Klage gegen das Kindertagesförderungsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen.
Grund dafür sei, dass das Gericht die Klage als unzulässig abgelehnt hätte, sagte der Geschäftsführer des Diakoniewerkes „Neues Ufer“, Bernd Budde, in Rampe bei Schwerin. Die Diakonie hätte nach Ansicht des Gerichts erst die Möglichkeiten einer Schiedsstelle und der Klage vor dem Verwaltungsgericht nutzen sollen. Budde sagte, er sei etwas enttäuscht und hätte sich schneller Klarheit gewünscht. In gewisser Weise habe das Gericht die Diakonie aber auch bestätigt. Es habe erkannt, dass verfassungsgemäße Satzungen der Landkreise erst noch gefunden werden müssten.
Die Diakonie hatte den Passus des Gesetzes kritisiert, in dem Kita-Träger dazu verpflichtet werden, Einnahmen und Ausgaben transparent darzustellen. Der evangelische Wohlfahrtsverband hatte darin eine Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes gesehen.
Unterdessen begrüßte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) die Entscheidung der Diakonie. Die Rücknahme der Klage komme sowohl den Eltern als auch den Kita-Trägern zu Gute, teilte die Ministerin mit. „Jetzt besteht Rechtssicherheit“, sagte sie.
Es gehe im Kindertagesförderungsgesetz um Transparenz darüber, was mit dem Steuergeld und den Elternbeiträgen passiert. Das Land wolle die Träger nicht in unangemessener Form kontrollieren. Unmittelbar nach der Verhandlung habe das Sozialministerium den Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden zeitnahe Gespräche über das weitere Verfahren angeboten.