Trauerfeiern in Kirchen und Kapellen zum Schutz vor Corona ausgesetzt
17. März 2020
Schwerin/Hamburg/Kiel. Kirchliche Bestattungen sollen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) bis auf weiteres nur noch unter freiem Himmel am Grab und im engsten Familienkreis stattfinden. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen wie Kirchen, Kapellen oder Trauerhallen sind vorerst ausgesetzt. Das gilt für Urnen- und Erdbestattungen. In der Nordkirche werden damit zugleich die Anordnungen und Empfehlungen von Landkreisen, Landesregierung und Bundesregierung umgesetzt. Wo vor Ort bislang noch andere behördliche Regelungen gelten, sollen diese nur im Ausnahmefall genutzt werden.
Die Kirchengemeinden handeln im Rahmen der jeweiligen behördlichen Anordnungen von Bund, Ländern und Landkreisen, über die die Pröpstinnen und Pröpste, die in engem Kontakt mit den jeweiligen Landkreisen stehen, die Gemeinden in den 13 Kirchenkreisen der Nordkirche informieren.
Zum Schutz der Hinterbliebenen werden Trauergespräche möglichst per Telefon oder auf digitalen Wegen geführt; ansonsten sind die behördlichen Schutzvorschriften einzuhalten. Erst dann, wenn es die Behörden wieder zulassen, können Trauerfeiern und Gedenkgottesdienste zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder am Jahrestag der Beisetzung angeboten werden.
Die derzeitige Situation ist gerade für Trauernde sehr schmerzhaft. Daher ist die seelsorgerliche Begleitung für sie in dieser Zeit besonders wichtig und wird vorerst über Telefon und digitale Kommunikation geleistet. Pastorinnen und Pastoren bitten die Angehörigen derzeit in vielen Gesprächen um Verständnis für die Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der behördlichen Anordnungen und Empfehlungen wird für einen würdigen Abschied gesorgt – und zugleich dem Schutz der Hinterbliebenen Rechnung getragen.
2018 gab es im Bereich der Nordkirche über 22.000 evangelische Bestattungen.