Landesverfassung:

Synodenpräses verteidigt Enthaltung bei Abstimmung

07. März 2014 von Simone Viere

Kiel. Nordkirchen-Synodenpräses Andreas Tietze hat seine Enthaltung bei der jüngsten Abstimmung der Landessynode über einen Gottesbezug in Schleswig-Holsteins künftiger Landesverfassung verteidigt. "Wenn ich mich bei bestimmten Abstimmungen enthalte, bedeutet es nicht, dass ich zu den Dingen keine Meinung habe", sagte der Grünen-Politiker und Landtagsabgeordnete am Donnerstag dem epd. Sein Amtsverständnis sei "von dem Gedanken eines gebotenen Abstandes von Kirche und Staat geprägt". Das habe er mit seinem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen wollen.

Die Enthaltung von Tietze in der Synodenabstimmung war von seinem Amtsvorgänger Hans-Peter Strenge kritisiert worden. Der ehemalige Präsident der nordelbischen Synode sagte den Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages, dass er an Tietzes Stelle zugestimmt hätte. Strenge verwies auf prominente Bundespolitiker, die in der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) säßen, wie etwa Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Sie habe sich auch in politischen Fragen in der Synode positioniert, etwa zum kirchlichen Arbeitsrecht. Dies wurde in der EKD-Synode und im Bundestag verhandelt.

Landessynode für einen Gottesbezug in der Landesverfassung 

Die Landessynode der evangelischen Nordkirche hatte sich jüngst für einen Gottesbezug in der künftigen Landesverfassung Schleswig-Holsteins ausgesprochen. Die Kirchenleitung wurde beauftragt, "eine fundierte Stellungnahme der Nordkirche vorzubereiten". Der Antrag wurde von den Synodenmitgliedern Herlich Marie Todsen-Reese und Claus Möller eingebracht. Todsen-Reese (CDU) war Landtagsvizepräsidentin, Möller Finanzminister und SPD-Chef.

Als Abgeordneter mit dem Thema Landesverfassung befasst

Tietze wies erneut darauf hin, dass er als Abgeordneter mit dem Thema Landesverfassung befasst sei. Deswegen habe er sich an dieser Stelle in die kirchliche Beschlussfassung nicht einmischen wollen. Es gehe im Landtag um eine Gewissensentscheidung, er selber sei als Abgeordneter betroffen.

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