
Mitstimmen
Die Nordkirche wählt
Ob Kirchengemeinderat, Kirchenkreissynode oder Landessynode - in der Nordkirche engagieren sich Ehrenamtliche in Leitungsgremien. Berufen werden sie durch Wahlen.
Im November 2022 werden in der Nordkirche die Kirchengemeinderäte (KGR) neu gewählt.
Mitstimmen: Ihre Stimme zählt
In allen der fast 1.000 Gemeinden werden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Rund 1,7 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl am 27. November 2022. Alle dürfen mitwählen, die dann ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wie können Sie mitbestimmen?
„Mitstimmen“ lautet das Motto: Wir suchen Menschen, die Lust haben zu kandidieren, mit ihren Talenten und ihren Kompetenzen.
Aktuell engagieren sich fast 10.500 Frauen, Männer und Jugendliche als Kirchengemeinderätin oder –rat in der Nordkirche.
Mit der Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Dabei sind Sie als ganzer Mensch gefragt: mit Ihren Gaben, Fähigkeiten und Ideen, mit Herz, Hirn und Hand, und mit Ihrer Stimme.
Was macht ein Kirchengemeinderat?
Als Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen Sie die Verantwortung für die Gemeinde - zusammen mit den Pastorinnen und Pastoren und weiteren Kirchengemeinrat-Mitgliedern.
Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeit sowie Bildungsangebote.
Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften und die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Wie kann ich bei der Kirchenwahl mitstimmen?
Anfang Oktober 2022 bekommen alle Wahlberechtigen per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!
Denn es geht nicht nur um eine Wahl. Es geht um unsere Kirchengemeinden und um unsere Kirche. Um Menschen, ihre Zeit, ihr Engagement, ihre Ideen. Mitzustimmen heißt: sich zu beteiligen. Das ist viel mehr, als nur ein Kreuzchen zu machen.
Wo erfahre ich mehr über den rechtlichen Rahmen?
Hier finden Sie das aktuelle Gesetz zur Wahl der Kirchengemeinderäte
Hier kommen Sie zum kirchenrecht-nordkirche.de
