Nordkirchen-Beauftragter: "Politik interessiert kirchliche Sicht"
14. August 2023
Der Landeskirchliche Beauftragte für Schleswig-Holstein, Wilko Teifke, spürt seitens der Politik ein großes Interesse an der kirchlichen Perspektive. Die Nordkirche werde bei vielen Gesetzesvorlagen zu Stellungnahmen aufgefordert, sagte der 47-Jährige im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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In welchem Maß die Meinung der Nordkirche letztlich in Gesetzesvorlagen einfließt, könne er nach 100 Tagen im Amt noch nicht beurteilen. „Politische Prozesse brauchen ja erfahrungsgemäß Zeit.“
Botschafter zwischen Kirche und Politik
Der Pastor aus Kiel war am 11. Mai 2023 offiziell in das Amt des Landeskirchlichen Beauftragten eingeführt worden. Er fungiert als Botschafter zwischen der evangelischen Nordkirche und der Politik in Schleswig-Holstein.
Zu Gast im Landeshaus
Teifkes Büro ist im Landeskirchenamt in Kiel, im Landeshaus an der Förde ist er aber regelmäßig zu Gast. Er verabredet sich dort mit Abgeordneten, geht zu Anhörungen in Ausschüssen oder sitzt während der Plenarwochen auf der Gästetribüne, wenn kirchenrelevante Themen verhandelt werden. i
Im Landeshaus herrsche „ein freundlicher Ton“, sagte Teifke, auch wenn in der Sache mitunter hart gestritten werde. Aktuell soll in Schleswig-Holstein das Bestattungsgesetz neu aufgelegt werden. In die Verhandlungen sei die Nordkirche sehr früh einbezogen worden. Anlass ist eine neue Form der Erdbestattung, die „Reerdigung“, die in das Gesetz mit aufgenommen werden soll und in Schleswig-Holstein gerade als Pilotprojekt läuft.
Was ist eine Reerdigung?
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Bei einer Reerdigung wird der Verstorbene in einem sargähnlichen Kokon auf Stroh und Grünschnitt gebettet. Körpereigene Mikroorganismen zersetzen seinen Körper innerhalb von 40 Tagen zu Erde, die dann beigesetzt wird. „Wir stehen der neuen Bestattungsform positiv gegenüber und haben das in unserer Stellungnahme auch betont“, so Teifke.
Dennoch übte die Nordkirche inzwischen Kritik an dem geplanten Gesetz. „Der Entwurf erlaubt auch noch eine weitere Bestattungsform, die in einem Vorentwurf nicht vorgesehen war“, erklärte Teifke. Nach einer Feuerbestattung soll die Asche eines Verstorbenen frei auf dem Friedhof verstreut werden dürfen. „Das sehen wir kritisch.“ Angehörige hätten dann keinen festen Trauerort mehr.
Änderungen im Bestattungsgesetz geplant
Teifke geht davon aus, dass das Justizministerium sich die Reaktionen der Verbände auf den Entwurf nochmal ansehen wird. Wird die Bestattungsform dennoch beschlossen, werde die Nordkirche sie begleiten und gestalten. „Ich finde gut, dass sie nur auf Friedhöfen möglich sein soll.“ So bleibe den Angehörigen zumindest noch der Friedhof als Trauerort.
Finanziell bringe das neue Bestattungsgesetz die Friedhöfe nicht in die Bredouille. Das Verstreuen der Asche wäre kein Zwang für die Friedhöfe, sie müssten das nicht anbieten. Und durch Reerdigungen hätten sie keinen Nachteil. „Die Erde eines Verstorbenen muss nach der Kompostierung ja auch beerdigt werden“, erklärte Teifke.