Debatte um Präambel

30 prominente Köpfe gegen Gott in der Verfassung

29. August 2014 von Timo Teggatz

Kiel. Kommt in die Landesverfassung ein Bezug zu Gott? Darüber wird in Schleswig-Holstein diskutiert. Jetzt melden sich 30 prominente Köpfe zu Wort - und sprechen sich gegen eine Gottes-Formel aus.

In Schleswig-Holstein geht die Diskussion um einen Gottesbezug der neuen Landesverfassung weiter. Rund 30 führende Sozialdemokraten, Grünen-Politiker, Wissenschaftler und Gewerkschafter wehren sich in einem gemeinsamen Papier "Eine Verfassung für alle" gegen eine entsprechende Klausel, berichtet die Tageszeitung "Kieler Nachrichten". Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass sich immer weniger Menschen im Land mit einer Religion identifizieren. Nichtgläubige Menschen dürften nicht ausgegrenzt werden.

Zu den Unterzeichnern des Papiers gehören dem Zeitungsbericht zufolge der Lübecker Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) und der Fraktionsvize der Grünen im Kieler Landtag, Rasmus Andresen. Bei der Neufassung der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung ist es umstritten, ob in der Präambel ein Gottesbezug formuliert wird. So hält Ministerpräsident Tosten Albig (SPD) eine Verfassung ohne Gott für "unvorstellbar", sagte er im Juli im Landtag. Andere Politiker unter anderem von der FDP und den Grünen sprachen sich weiderholt dagegen aus.

CDU: Gottesbezug grenzt niemanden aus

Zu den Befürwortern einer entsprechenden Klausel gehört die CDU-Landtagsfraktion. Ihr kirchenpolitischer Sprecher Daniel Günther wies die These der Ausgrenzung zurück. "Ein Gottesbezug grenzt niemandem aus", sagte er. Der CDU-Abgeordnete erinnerte daran, dass weit mehr als die Hälfte der Schleswig-Holsteiner sich zu ihrer Religionszugehörigkeit bekennen. Hinzu kämen diejenigen, die zwar an einen Gott glaubten, jedoch keiner Kirche angehörten.

Ob die Formulierung in den Verfassungstext aufgenommen wird, entscheidet sich im Herbst. Dann will der Landtag abschließend abstimmen. Nötig ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit: 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssen dafür votieren. Die CDU hat einen Gesetzentwurf mit Gottesbezug vorgelegt. Alternativ gibt es einen fraktionsübergreifenden Entwurf ohne Gottesbezug.

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