Prävention und Beratung bei sexualisierter Gewalt

Wir stehen für Prävention, Schutz und Aufklärung 

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen sowie Belästigung ist das höchste Gut im Umgang der Kirche mit anvertrauten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Schutzbefohlenen. 

Aus diesem Grund hat die Nordkirche die „Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt” ins Leben gerufen.

Wir sind zentraler Anlaufpunkt für Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in der Nordkirche.

Vorbeugung und Beratung

Die Kirche ist im besten Fall ein Ort der Geborgenheit und Sicherheit. Geprägt von persönlichen Beziehungen zwischen Menschen. Manchmal verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen Nähe und Distanz. Wir leisten durch Aufklärung einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Grenzüberschreitungen und gegen sexualisierte Gewalt.

Über uns

Katharina Seiler, Diakonin und Supervisorin, leitet die Stabsstelle und ist Meldebeauftragte der Nordkirche. Sie hat die Geschäftsführung der Anerkennungskommission inne.

Zum Team des Fachbereichs Prävention gehören die Sozialwissenschaftlerin Inga List und die Erziehungswissenschaftlerin und Systemische Beraterin Christina Bornhöft (in Elternzeit) sowie Luca Kit Larsen, studierte Soziologin, Mediatorin und Fachkraft für Prävention/Intervention. Referentin für Kommunikation ist die Politik- und Sexualwissenschaftlerin (M.A.) Christiane Kolb, Referentin für Recht die Volljuristin Jennifer Schütze.

Die Assistenz der Stabsstelle liegt bei Rebekka Wöhrmann und Johanna Heesch.

Stabsstelle Prävention

FAQ Prävention sexualisierter Gewalt

Fragen und Antworten in unserer Broschüre

Der Ausdruck „sexualisierte Gewalt“ wird als Oberbegriff genutzt, weil er die Schwere der Taten deutlich macht: Es handelt sich um Gewalt, die mit sexuellen Mitteln verübt wird. Die betroffene Person kann sich nicht oder kaum wehren. Fast immer besteht ein Gefälle der Macht und Autorität zu Täter oder Täterin.

Die Neuauflage der Broschüre vom 20. November 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie ForuM für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland. 

Denn: Es gibt spezifisch evangelische Strukturen oder Haltungen, die es Täter:innen erleichtern, Taten zu begehen und die eine Vertuschung von Taten begünstigen können. Wie die Nordkirche das erlittene Leid Betroffener anerkennt und viele weitere Fragen beantworten wir in unserer Broschüre:

Präventions-Broschüre mit FAQ – Stand: 20. November 2024

Kein Raum für Missbrauch und sexualisierte Gewalt

Die Kirche soll ein sicherer Ort sein, darum muss sie Menschen vor jeder Form von Gewalt schützen – einschließlich sexualisierter Gewalt. Denn klar ist: Sexualisierte Gewalt widerspricht den Werten des christlichen Glaubens fundamental.

Stabsstelle Prävention
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Holstenkamp 1
22525 Hamburg

Telefon +49 40 4321 67690

info@praevention.nordkirche.de  

kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Weitere Ansprechpersonen

Die folgende Landkarte zeigt Präventionsbeauftragte in der Nordkirche: 

Nordkirche-Landkarte Präventionsbeauftragte (PDF, Stand September 2023

Mit Kontaktdaten:

Meldebeauftragte auf kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Präventionsbeauftragte auf kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de 

Für die Hauptbereiche auch hier: Präventions- und Meldebeauftragte auf nordkirche.de

Brauchen Sie Unterstützung?

Die Nordkirche hat eine Anerkennungskommission eingerichtet. (Diese führt die Aufgaben der Unterstützungsleistungskommission weiter.) Dafür ist die Anerkunnungskommission zuständig: 

Die unabhängige Kommission hat die Aufgabe, Betroffene individuell mit ihrer Geschichte zu hören, erlittenes Leid anzuerkennen und institutionelle Verantwortung zu übernehmen.

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Nordkirche betroffen sind, bietet Ihnen die Kommission Hilfe in Form von Gesprächen an. Auch individuelle Unterstützungsleistungen gehören dazu.

Die Kommission hört Ihnen zu. Es ist die Aufgabe der Kommission, erlittenes Unrecht wahrzunehmen und die Verantwortung der Institution anzuerkennen. Sie setzt sich damit auseinander, was durch kirchliche Mitarbeitende geschehen ist. Die Kommission wird im Dialog mit Betroffenen angemessene Hilfeleistungen oder individuell passende Unterstützung auf den Weg bringen.

Erste Ansprechperson ist die Geschäftsführerin der Anerkennungskommission, Katharina Seiler.

Bitte sprechen Sie mich an:

Katharina Seiler
Geschäftsführung der Anerkennungskommission
Holstenkamp 1
22525 Hamburg

Telefon +49 40 4321 6769 0

geschaeftsfuehrung@anerkennungskommission.de

Fragen und Antworten

Wer sind die Mitglieder der Kommission?

Der Kommission gehören sieben Personen an: Im Folgenden sind die Kommissionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge benannt:

  • Frauke Eiben, Pröpstin i. R., Leitungserfahrung von Beratungsstäben zur Aufarbeitung in der Nordkirche
  • Anne Haerting, Mitarbeiterin der MISS-Beratungsstelle, Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt und psychosoziale Prozessbegleiterin, Stralsund
  • Ulrike Hillmann, Richterin a.D. und Präses der Landessynode
  • Gilvert Krull, Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht sowie Bau- und Architektenrecht
  • Klaus Machlitt, Psychologischer Psychotherapeut und Mitglied im Beratungsstab des Kirchenkreises Flensburg-Schleswig Professor
  • Dr. Friedemann Schulz von Thun, Leiter des Schulz von Thun Instituts für Kommunikation und Professor für Psychologie i. R.
  • Hanne Stiefvater, Vorständin der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Diplom-Pädagogin und Betriebswirtin

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Anerkennungskommission der Website der Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt.

Wer kann sich an die Kommission wenden?

Sie können sich an diese Kommission wenden, wenn Sie

  • als Kind, Jugendlicher oder erwachsener Mensch sexualisierte Gewalt oder sexuelle Grenzverletzungen
  • durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen eines Trägers oder in einer Einrichtung der Nordkirche, der Diakonischen Werken in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern oder ihren Rechtsvorgängerinnen erfahren haben.

Sollten Sie Übergriffe in einer anderen evangelischen Landeskirche erlebt haben, finden Sie hier den Kontakt zu den zuständigen Ansprechpersonen. 

Welche Anerkennungsleistungen sind möglich?

Die Art der Leistungen oder der vereinbarten Hilfen kann abhängig vom jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Betroffene können einen Geldbetrag ausgezahlt bekommen Summe oder Sachleistungen beziehen.

  • Finanzierung psychotherapeutischer Behandlungen
  • Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs (z. B. Fahrtkosten, Therapiesitzungen, Reisen)
  • Anschaffung von Hilfsmitteln oder Unterstützungsmaßnahmen im täglichen Leben
  • Unterstützung bei der Widereingliederung ins Berufsleben (z. B. Weiterbildung)
  • Sonstige Unterstützungen, die Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern
  • Einmalzahlungen als Beitrag zur Verbesserung ihrer derzeitigen Situation

Wie wird der Kontakt zur Kommission geknüpft?

Die Kontaktaufnahme kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • Persönlich: schriftlich, per E-Mail oder telefonisch: +49 40 4321 6769 0
  • Es ist möglich, eine Vertrauensperson (Partner_in, Freund_in, Berater_in) um Kontaktaufnahme zu bitten.
  • Für die Kontaktaufnahme mit der Kommission besteht die Möglichkeit, den Beistand eines unabhängigen Lotsen oder einer unabhängigen Lotsin in Anspruch zu nehmen.

Was ist ein Lotse? Was ist eine Lotsin?

Lotsen und Lotsinnen können Betroffene durch das Verfahren begleiten.

Für betroffene Menschen stehen nach Wunsch unterschiedliche Personen – überwiegend aus unabhängigen Opferhilfe- und Beratungseinrichtungen – sowie eine kirchliche Lotsin zur Verfügung. Diese sind frei wählbar.

Die Lots*innen arbeiten ehrenamtlich und stehen der betroffenen Person beratend und stärkend zur Seite. Sie können über den Verlauf des Verfahrens informieren. Der oder die Betroffene kann die Lotsenperson bitten, stellvertretend für ihn oder sie zu sprechen und beim schriftlichen Austausch zu vertreten. Sie stehen unter Schweigepflicht.

Die Geschäftsführung der Anerkennungskommission vermittelt gerne die Kontaktdaten.

Fragen zum Verfahren

Nach der Kontaktaufnahme mit der Kommission und/oder einer Lotsenperson erhalten Sie das Angebot, ein Gespräch mit der Unterstützungsleistungskommission zu führen.

Je nach Ihrem Wunsch kann dieses Gespräch von einer Lotsenperson oder einer Vertrauensperson Ihrer Wahl begleitet oder auch von diesen in Ihrem Auftrag geführt werden.

Wann und wo findet das Gespräch mit der Kommission statt?

Sie werden zum nächstmöglichen Treffen der Kommission eingeladen.

Die Gespräche finden in den Räumen der Stabsstelle Prävention in Hamburg statt. Sollte es Ihr Wunsch sein, kann eine alternative, möglichst neutrale Räumlichkeit verabredet werden.

Muss ich alleine vor der Kommission erscheinen?

Sollten Sie einem Gespräch mit der Anerkennungskommission zustimmen, steht es Ihnen vollkommen frei, eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen.

Sollten Sie keine solche Vertrauensperson haben, können Sie gerne unser oben beschriebenes Lotsenprogramm in Anspruch nehmen.

Wie arbeitet die Kommission?

Die Mitglieder der Kommission haben einen vielfältigen beruflichen Hintergrund: Von Betroffenenarbeit und Psychotherapie über Soziale Arbeit und Rechtsprechung bis in kirchliche Leitung hinein. Ihr Anliegen kann bei hohen Repräsentant:innen der Institution Gehör finden.

Die Kommission sucht den Dialog mit den Betroffenen. Sie hat die Aufgabe, sie individuell mit ihrer Geschichte zu hören, erlittenes Leid anzuerkennen und institutionelle Verantwortung zu übernehmen.

Was muss ich erzählen?

Die Entscheidung darüber, in welchem Ausmaß Sie von dem persönlich Erlebten und dessen Folgen berichten wollen, liegt ganz bei Ihnen.

Es kann für Sie unter Umständen erleichternd sein – falls vorhanden – verschriftliche Zeugenaussagen, Gutachten o. ä. Unterlagen zu dem Gespräch mitzubringen. Dies ermöglicht es den Kommissionsmitgliedern das Geschehene nachzuvollziehen und gemeinsam nach einer passenden Möglichkeit der Unterstützung zu suchen.

Es ist zudem hilfreich für das Verfahren, wenn Sie sich im Vorfeld beispielsweise gemeinsam mit einem Lotsen oder einer anderen Vertrauensperson Gedanken darüber machen, welche Form der Unterstützung für Sie persönlich förderlich sein könnte.

Was ist das Ziel des Gesprächs mit der Kommission?

Es ist möglich, aber nicht erforderlich, alles was Sie bewegt zu schildern oder Fragen zu stellen. Das Anliegen der Mitglieder der Kommission ist es, in Vertretung der Nordkirche das Erzählte ernst zu nehmen, das erlebte Leid anzuerkennen und sich damit auseinanderzusetzen.

Die Kommission gibt der Institution ein „Gesicht“, damit das, was Sie erleiden mussten, auch gesehen und gehört wird.

Ziel des Gesprächs ist es zudem, im Dialog mit Ihnen zu einer Vereinbarung bzgl. einer Unterstützungsleistung zu kommen, die Ihnen in Ihrer persönlichen Situation weiterhilft. Diese Vereinbarung wird am Ende für Sie schriftlich festgehalten.

Was, wenn ich nicht mit der Kommission sprechen möchte?

Sollten Sie sich ausdrücklich kein Gespräch mit der Kommission führen wollen, besteht auch die Möglichkeit, eine einmalige, pauschale Unterstützungsleistung zu vereinbaren.

Dies kann durch die Vermittlung einer Lotsenperson oder im Schriftverkehr mit der Kommission geklärt werden.

Werden die mitgeteilten Erlebnisse vertraulich behandelt?

Alle Informationen, die in der Kommission oder auch mit den Lotsenpersonen besprochen werden, sind vertraulich und werden ohne Ihr Einverständnis nicht weitergegeben.

Bis wann muss ich die Kommission kontaktiert haben?

Fälle, die in der Kommission behandelt werden, können sowohl aus der Vergangenheit stammen als auch die gegenwärtige Zeit betreffen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es manchen Betroffenen erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach dem erlebten Übergriff möglich ist, hierüber zu sprechen. Aus diesem Grund gibt es keinen befristeten Zeitraum, um sich an die Kommission zu wenden.

Für die Kontaktaufnahme mit der Kommission ist es darüber hinaus unerheblich, ob eine zurückliegende Tat bereits strafrechtlich verjährt ist oder jemals gerichtlich verhandelt wurde.

Kontakt

Stabsstelle Prävention

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Holstenkamp 1 
22525 Hamburg 
Telefon +49 40 4321 67690

geschaeftsfuehrung@anerkennungskommission.de

Telefon-Hotlines

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Sexualisierte Gewalt

0800-0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Kostenfrei. wendepunkt-ev.de/una

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Kein Raum für Missbrauch

Heranwachsende Generationen vor sexuellem Missbrauch zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich jede und jeder stellen muss. Kaum etwas kann das Leben und die Entwicklung eines Menschen so schwer belasten, wie sexueller Missbrauch in der Kindheit. Fragen Sie nach - machen Sie mit!

Diese Bundeskampagne informiert, alle Anrufe sind kostenfrei und streng vertraulich.

Telefon +49 800 - 22 55 530

www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

Hintergrund

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen 

Die Nordkirche hat gemeinsam mit dem Kirchenkreis Hamburg-Ost 2012 eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Gebiet der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, heute Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, eingesetzt. 

Anlass für den Auftrag waren Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Kirchengemeinde Ahrensburg in den siebziger und achtziger Jahren, die im Jahr 2010 bekannt wurden.

Darüber hinaus wurden auch Fälle aus der jüngeren Vergangenheit untersucht. Die Beauftragung hatte die nachhaltige und präventiv ausgerichtete Aufarbeitung der Auswirkungen sexuellen Missbrauchs in Kirchengemeinden zum Ziel.

Zur dieser Kommission gehörten:

  • Dr. Dirk Bange, Erziehungswissenschaftler und Leiter der Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg
  • Ursula Enders, Mitbegründerin und Leiterin von Zartbitter Köln e.V.
  • Petra Ladenburger, Rechtsanwältin
  • Martina Loersch, Rechtsanwältin

Schlussbericht der unabhängigen Kommission und 10-Punkte-Plan

Nach knapp zwei Jahren Arbeit hat die unabhängige Kommission am 3. Oktober 2014 ihren Schlussbericht vorgelegt. Der Bericht ist für die Kirche und ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Dokument. Er enthält auf 500 Seiten viele wichtige Hinweise für die Präventions- und Interventionsarbeit. Die Nordkirche hat den Bericht ungekürzt veröffentlicht: Schlussbericht der unabhängigen Kommission.

Die Nordkirche hat unmittelbare Konsequenzen aus dem Bericht gezogen. Dazu hat die Erste Kirchenleitung der Nordkirche auf der Basis wesentlicher Empfehlungen der unabhängigen Experten kirchliche Fachstellen um die Erarbeitung von Konzepten und die Einleitung bereits vorbereiteter Maßnahmen gebeten. Dazu wurde ein vorläufiger Zehn-Punkte-Plan aufgestellt mit dem übergeordneten Ziel, die Kultur der grenzachtenden Kommunikation und Klarheit auf allen Ebenen der Nordkirche, der Kirchenkreise und der Gemeinden zu verstärken:

Nordkirche Bericht 10 Punkte-Plan März 2017

Nordkirche Bericht 10 Punkte-Plan November 2015

Nordkirche 10-Punkte-Plan 2014

Es ist unser gemeinsames Ziel, Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine von Vertrauen und Sicherheit geprägte Umgebung innerhalb unserer Kirche zu schaffen. Die Empfehlungen des Schlussberichts der unabhängigen Kommission und der hieraus abgeleitete 10-Punkte-Plan bieten dabei das Fundament für eine nachhaltige Weiterarbeit. 

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
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    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
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    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

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