Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Information für Beschäftigte in der Nordkirche 

Im Juli 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Dieses Gesetz regelt grundlegend den Schutz von hinweisgebenden Personen. Es verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, für die Hinweisgeber eine Meldestelle einzurichten, die diese Hinweise entgegennimmt.

Was genau bedeutet das für Sie als Mitarbeitende?

Hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, sollen zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden. Die gemeinsame Meldestelle der EKD übernimmt diese Aufgabe (Kontaktdaten finden Sie am Seitenende.)

Wer darf sich an die interne Meldestelle wenden?

Meldeberechtigt sind:

  • Mitarbeitende des Landeskirchenamtes (LKA)
  • Mitarbeitende des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)
  • Mitarbeitende der Hauptbereiche - hier zunächst deren unselbständige Dienste und Werke
  • Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte – Lehrkräfte der Wichernschule ausgenommen
  • Pastorinnen und Pastoren
  • Mitarbeitende der Evangelischen Schulstiftung
  • Mitarbeitende des Ökumenewerks der Nordkirche
  • Mitarbeitende des Ev.-Luth. Kirchenkreises Dithmarschen
  • Mitarbeitende des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kellinghusen (Rantzau-Münsterdorf)
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Anschar Münsterdorf
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Marne
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt
  • Mitarbeitende des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbands Elmshorn
  • Mitarbeitende des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg West / Südholstein
  • Mitarbeitende des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eimsbüttel
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Farmsen-Berne
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poppenbüttel
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde in Schiffbek und Öjendorf
  • Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.Johannis zu Neuengamme
  • Mitarbeitende der Hamburger Hauptkirche St. Nikolai

Meldevorgänge in weiteren Kirchenkreisen und in weiteren selbständigen Werken sind noch zu regeln. Wir informieren hier über den jeweils aktuellen Stand.

Bitte beachten

Wenn Sie einen Fall von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche melden wollen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die eigens dafür vorgesenenen Stellen:

Stabsstelle Prävention – Kirche gegen sexualsierte Gewalt 

Präventions- und Meldebeauftragte der Hauptbereiche

FAQ – Darum geht es im Hinweisgeberschutzgesetz

Die Meldestelle der EKD erreichen Sie wie folgt

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Telefon: +49511 2796 236

Webseite: www.bkms-system.com/ekd

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen!

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