Synodentagung

Abschiebehaft in Glückstadt: Kirchenkreis fordert Seelsorge für Inhaftierte

Die Schaffung einer in der Einrichtung verankerten Seelsorgestelle ist ein besonderes Anliegen der Synode. (Symbolbild)
Die Schaffung einer in der Einrichtung verankerten Seelsorgestelle ist ein besonderes Anliegen der Synode. (Symbolbild)© epd-bild / Werner Krüper

15. September 2020

Der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf fordert eine ausreichende medizinische und psychotherapeutische Versorgung für die Menschen, die in der geplanten Abschiebehaft in Glückstadt (Kreis Steinburg) untergebracht werden sollen.

Besonders wichtig sei eine Seelsorgestelle für die Inhaftierten und dort arbeitenden Vollzugsbeamten, heißt es in einer Stellungnahme der Synodalen, die der Kirchenkreis am Dienstag verbreitete.

Die Kirchenparlamentarier sprechen sich auch für eine unabhängige Rückkehrberatung aus, die die Diakonie Schleswig Holstein in der Einrichtung anbieten will. Mit der Stellungnahme schließt sich die Kirchenkreissynode den bereits erfolgten Stellungnahmen der Nordkirche, des Sprengelbischofs und der Diakonie Schleswig-Holstein an.

Menschen Halt und Sicherheit geben

"Als Christinnen und Christen ist es uns wichtig, dass das Wohl und die Würde der Menschen in Haft gewahrt bleibt", sagte Synodenpräses Beate Raudies. Eine professionelle Begleitung, feste Strukturen und Räume für die Religionsausübung könnten den Menschen Halt und Sicherheit geben und möglichen Spannungen in der Einrichtung entgegenwirken. Die Synode bittet daher auch um die Schaffung von Räumen für Andacht und Gebet innerhalb der Haft.

Hintergrund

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten sich 2018 auf die Errichtung einer gemeinsamen Abschiebehaft in Glückstadt geeinigt. Den Planungen zufolge werden insgesamt 60 Plätze zur Verfügung stehen, je 20 pro Bundesland. Errichtung und Betrieb der Einrichtung trägt das Land Schleswig-Holstein. Im Januar 2021 soll sie eröffnet werden.

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