Bericht der Arbeitsstelle Geschlechtergerechtigkeit vor der II. Landessynode
17. November 2018
Lübeck-Travemünde. Wie gestaltet sich die Entwicklung der Geschlechter-gerechtigkeit in der Nordkirche? Pastor Thomas Schollas, Beauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) für Geschlechtergerechtigkeit, präsentierte in seinem aktuellen Bericht vor den 156 Landessynodalen in Lübeck-Travemünde umfangreiches Zahlen- und Datenmaterial zum Thema.
Danach ist mittlerweile in vielen kirchlichen Gremien annähernd eine Parität von Frauen und Männern erreicht worden. In etlichen Gremien wirken sogar mehr Frauen als Männer mit. Zudem wachse die Zahl der Pastorinnen weiter an. Bereits jetzt sei abzusehen, dass künftig in den Kirchengemeinderäten mehr Frauen als Männer mitarbeiten werden, so Schollas weiter. In Leitungsämtern auf der mittleren Ebene sind Frauen dagegen noch unterrepräsentiert. „Deshalb ist nach wie vor eine Frauenförderung notwendig“, gab der Gleichstellungsbeauftragte zu bedenken.
Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass eine dritte Option eines positiven Eintrags in das Personenregister möglich sein müsse für „Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen“.
Welche Folgen sich daraus für die Nordkirche ergeben, erläuterte Thomas Schollas den Synodalen. „Es verlangt von uns, ein drittes Geschlecht zu denken und im Einzelfall Menschen, die intergeschlechtlich sind, wahrzunehmen und zu respektieren. In der praktischen Umsetzung sind zum Beispiel Veränderungen bei Formularen oder Stellenausschreibungen erforderlich. Auch bei Angeboten wie Jugendfreizeiten oder ähnlichem gilt es, den genannten Personenkreis entsprechend zu berücksichtigen“, verdeutlichte Schollas.
Das Kirchengesetz zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit wurde im Oktober 2013 von der Landessynode verabschiedet. „Die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit ist ein gesamtkirchlicher Auftrag. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Querschnittsthema, das an unterschiedlichsten Orten der Kirche konkret Gestalt gewinnt“, führte Schollas in seinem Bericht weiter aus.
Um den Zielen des Gesetzes nachzukommen, sei die Arbeitsstelle Geschlechtergerechtigkeit an vielen Prozessen beteiligt. Zusätzlich biete sie eigene Veranstaltungen und Projekte an. Ziel müsse es sein, die im Kirchengesetz formulierte Forderung nach einer „gleichberechtigten Teilhabe an Ämtern, Diensten und Aufgaben“ in allen Bereichen der landeskirchlichen Arbeit umzusetzen, mahnte Schollas.
Dass aktuell alle 13 Kirchenkreise der Nordkirche bereits entweder Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit benannt haben oder sich im Prozess der Beauftragung befänden, bewertete Schollas als positiv. Die Beauftragten in den Kirchenkreisen auch weiterhin zu unterstützen und zu beraten, bleibe auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe für die Arbeitsstelle Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche.