11. Tagung der Landessynode der Nordkirche

Bischöfin Fehrs zur Präventionsarbeit: „Schutz von Leib und Seele ist allerhöchste Aufgabe“

„Wir müssen als Kirche alles dafür tun, einen Haltungs- und Kulturwandel zu befördern, indem wir für das Thema flächendeckend sensibilisieren und es aus der Tabuzone herausholen,” betont Bischöfin Kirsten Fehrs.
„Wir müssen als Kirche alles dafür tun, einen Haltungs- und Kulturwandel zu befördern, indem wir für das Thema flächendeckend sensibilisieren und es aus der Tabuzone herausholen,” betont Bischöfin Kirsten Fehrs.

16. September 2021 von Maren Warnecke

Lübeck-Travemünde. „Der Schutz von Leib und Seele der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ist allerhöchste Aufgabe“, mahnte Bischöfin Kirsten Fehrs (Sprengel Hamburg und Lübeck) heute (16. September) in Travemünde. Gemeinsam mit Dr. Alke Arns, Leiterin der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt, und Mitgliedern der landeskirchlichen Unterstützungsleistungskommission berichtete Bischöfin Fehrs den 156 Landessynodalen der Nordkirche über den Stand der Präventionsarbeit.

Im Zeitraffer schilderte die Kriminologin Dr. Alke Arns den Landessynodalen, wie sich die nordkirchliche Präventionsarbeit seit 2014 entwickelt hat. Aus den ersten Schritten der Sensibilisierung ist im Jahr 2018 das Präventionsgesetz entstanden, das den Weg für weitreichende und verbindliche Veränderungen ebnete. Fortan war jeder kirchliche Träger dem Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet, soll Gefährdungen und Risiken vor Ort genau prüfen und ein Schutzkonzept entwickeln und umsetzen. „Aus meiner Sicht ein Meilenstein – auch über die Grenzen der Nordkirche hinaus“, so Arns.

Mittlerweile gibt es in der Nordkirche feste Verfahrensstandards für die Krisenintervention bei Fällen sexualisierter Gewalt. Außerdem wurde die Arbeit des Teams um Alke Arns mithilfe der Struktur einer Stabsstelle Prävention dauerhaft gefestigt. Inzwischen verfügen auch alle 13 Kirchenkreise der Nordkirche, die Hauptbereiche und die diakonischen Landesverbände über Präventionsbeauftragte und Ansprechpersonen für dieses Thema.

Die dezentralen Strukturen der Nordkirche unterstreichen die Eigenverantwortung vor Ort, so Arns. „Hier sind viele hoch engagierte und kompetente Menschen unterwegs, um zu sensibilisieren, immer wieder an- und abzuklopfen. Mein Appell ist daher an dieser Stelle: Lassen Sie sie rein, laden Sie sie ein, hören Sie zu, machen Sie mit! Denn es ist nicht die Verantwortung der Präventionsbeauftragten, dass Kirche zu einem Schutzraum vor sexualisierter Gewalt wird, sondern es ist die Verantwortung von uns allen.“

In ihrem anschließenden Bericht zum Stand der Prävention innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) weitete Bischöfin Kirsten Fehrs die Perspektive: „Wir müssen als Kirche alles dafür tun, einen Haltungs- und Kulturwandel zu befördern, indem wir für das Thema flächendeckend sensibilisieren und es aus der Tabuzone herausholen.“

Übergriffige Sprache, körperliche Distanzlosigkeiten, brachiale psychische und physische Gewalt – „das Bewusstsein für grenzverletzendes Verhalten zu schärfen ist ein fortlaufender Prozess“, so Bischöfin Fehrs weiter. „Es waren unsere Strukturen, unsere kirchlichen Räume, unsere Chöre und Freizeiten, unsere Heime, die von Täter*innen für Gewalttaten ausgenutzt wurden. Dieser institutionellen Schuld müssen wir uns als evangelische Kirche stellen. Auch um den Verwundungen, Ängsten, den Forderungen und auch dem Zorn Betroffener mit Achtung zu begegnen.“

Der11-Punkte-Handlungsplan gegen sexualisierte Gewalt, den die EKD 2018 beschlossen hat, war ein erster Schritt, der institutionellen Verantwortung nachzukommen und die vorhandene und sehr unterschiedliche Präventions- und Interventionsarbeit in den Landeskirchen zu systematisieren, intensivieren und priorisieren. Zugleich müsse aber auch vergangenes Unrecht konsequent aufgearbeitet werden, so Fehrs: „Welche Risikofaktoren gibt es speziell in der evangelischen Kirche? Wie gelingt es Tätern, ein ganzes System – eine evangelische Gemeinde, Chor, Jugendarbeit – so zu manipulieren, dass eine Kultur der Grenzverachtung entsteht  – und keiner tut etwas dagegen?“

Antworten auf diese und weitere Fragen will der Forschungsverbund ForuM „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ finden, der im Herbst 2020 seine Arbeit aufgenommen hat. Fehrs selbst gehört als Vertreterin des Beauftragtenrates der EKD dem begleitenden Beirat an. Die unabhängige Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie wird von Landeskirchen und EKD mit 3,6 Millionen Euro unterstützt.

Für jede Aufarbeitung sei es dabei unabdingbar, die Erfahrungen von Betroffenen als Expertise auf- und ernst zu nehmen. „Es geht um konkrete Taten konkreter Täter, um gemeindliche Strukturen und um fehlende Traumasensibilität. Es geht aber auch um den frühen Verrat von tiefen Gefühlen, die zu kompletten Vertrauensverlust ins Leben führen können. Ist der Vertrauensverlust vom Täter gar noch theologisch zementiert, ist zerstört, was eine Beziehung trägt und auch, was den Glauben prägt. Dieser zutiefst empfundene Glaubensverlust von einer Heimat, einer spirituellen Kraft, die einem Halt gibt und Widerstandskraft stärkt.“

Neben Aufarbeitung und Betroffenenpartizipation soll es bundesweit in Zukunft noch stärker um die Transparenz für Betroffene gehen. Ein wichtiges Instrument wird dabei die „Musterordnung für Verfahren zur Anerkennung erlittenen Unrechts“ der EKD spielen, die aktuell in Arbeit sei und neue Standards setzen werde. Bei der Vergabe von Anerkennungsleistungen agieren die Landeskirchen bislang sehr unterschiedlich, erläuterte Bischöfin Fehrs.

Eine Folge dieses Prozesses werde sein, dass sich auch die Arbeit der 2012 ins Leben gerufenen nordkirchlichen „Unterstützungsleistungskommission für Betroffene von sexualisierter Gewalt“ (ULK) verändern werde. Das nehme die ULK zum Anlass, diese Aufgabe nach zehn Jahren im Sommer 2022 in andere Hände zu übergeben, kündigte Fehrs an.

Gemeinsam mit den Landessynodalen Michael Rapp und Dr. Kai Greve sowie der kirchen-externen systemischen Therapeutin Ulla Wolter-Cornell konnte Kirsten Fehrs seit 2012 in der unbürokratisch agierenden ULK in vertraulichen Gesprächen 70 individuelle Einigungen erzielen, immer gemeinsam mit Betroffenen beziehungsweise deren Lots*innen (Vertrauenspersonen).

Bischöfin Fehrs ermutigte die Zuhörenden: „Die besten Standards zu entwickeln heißt immer wieder: Lernen. Neu nachdenken. Reflektieren. Auch Schuld erkennen und öffentlich zu ihr stehen. Das mitunter lebenslange Leid von Betroffenen wirklich wahrnehmen und nicht in Floskeln verdünnen. Und es heißt: sich wirklich auf die Leidgeschichten von Betroffenen einzulassen und Anerkennungsleistungen zu suchen, mit denen wenigstens eine reelle Chance besteht, Leid zu lindern.“

Diese Erfahrungen mit Gewalt werde sich innerkirchlich auch auf das theologische Reden und Arbeiten auswirken müssen, so Fehrs. Sie fragte: „Wie kann eine schuldig gewordene Institution angesichts der in ihr ausgeübten Gewalt glaubwürdig von Vergebung und Versöhnung reden? Was mag andersherum sich eröffnen, wenn die Kirche sich selbst als vergebungsbedürftig versteht und erlebt, ohne auch nur ansatzweise das Recht zu haben, Vergebung zu erbitten?“ Aktuell wird ein Aufsatzband erarbeitet, der diese theologische Reflexion versucht. 

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