Stichwort

Das bedeutet Kirchenasyl

26. Februar 2015 von Timo Teggatz

Was ist eigentlich Kirchenasyl? Vor allem eine Hilfe für Menschen in Not, sagen Unterstützer. Die Fakten zum Thema und zum Streit ums Kirchenasyl.

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet.

Kirchenasyl-Gemeinden sehen die Hilfe für Flüchtlinge als biblisch gebotene christliche Beistandspflicht an. Die Kirchen sind aber kein rechtsfreier Raum, der Staat könnte also jederzeit die Abschiebung vollziehen. Bislang wird aber die Praxis des Kirchenasyls, die eine Ausnahme in seltenen Fällen ist, weitgehend geduldet.

Auf dem Gebiet der Nordkirche gibt es momentan 56 Fälle von Kirchenasyl mit 127 Menschen. In Deutschland sind es nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zurzeit 226 Fälle mit mindestens 411 Flüchtlingen, darunter 125 Kinder. Das sind mehr als vier Mal so viel wie vor einem Jahr. Hintergrund sind die generell steigenden Flüchtlingszahlen sowie die EU-Asylbestimmungen.

Wer Kirchenasyl gewährt, stellt Wohnraum zur Verfügung und sichert die Versorgung der Betroffenen. Dazu gehört neben Essen und Kleidung auch medizinische Hilfe. Häufig werden Deutschkurse und juristische Unterstützung angeboten. Die Dauer des Kirchenasyls kann Wochen oder Monate betragen.

In mehr als drei Vierteln der Fälle wurde nach früheren Erhebungen des Netzwerks Asyl in der Kirche am Ende die Duldung oder Anerkennung der Flüchtlinge erreicht. Das erste Kirchenasyl wurde 1983 in Berlin gewährt, die meisten Fälle gab es in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen.

In der Mehrzahl der aktuellen Kirchenasyle soll die Rückführung in ein anderes EU-Land verhindert werden, das für das Asylverfahren zuständig wäre, in dem den Betroffenen aber Obdachlosigkeit, mangelnde Versorgung oder die Abschiebung in ihr Herkunftsland drohen. Erfolgt die Überstellung an das andere EU-Land nicht binnen sechs Monaten, ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Durch eine neue Praxis der Behörden, Menschen im Kirchenasyl als "flüchtig" einzustufen, kann sich diese Frist auf 18 Monate verlängern.

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